Bildungsurlaub für Yogakurs
Bildungsurlaub für Yogakurs
Zur Begründung hat das Landesarbeitsgericht ausgeführt, der Kurs erfülle die Voraussetzungen gemäß § 1 Berliner Bildungsurlaubsgesetz. Es reiche aus, dass eine Veranstaltung entweder der politischen Bildung oder der beruflichen Weiterbildung diene. Der Begriff der beruflichen Weiterbildung sei nach der Gesetzesbegründung weit zu verstehen. Hiernach solle unter anderem Anpassungsfähigkeit und Selbstbehauptung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern unter den Bedingungen fortwährenden und sich beschleunigenden technischen und sozialen Wandels gefördert werden. Auch ein Yogakurs mit einem geeigneten didaktischen Konzept könne diese Voraussetzungen erfüllen.
Urteil des LAG Berlin-Brandenburg vom 11.04.2019, Az.: 10 Sa 2076/18
Originalentscheidung auf Wolters Kluwer aufrufen:
Pressemitteilung Nr. 13/2019 des LAG Berlin-Brandenburg vom 16.04.2019
Wenn Sie Fragen zu dem Thema „Bildungsurlaub für Yogakurs“ haben, dann nehmen Sie bitte Kontakt mit mir auf.