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Zulässigkeit des Rechtswegs zu den Arbeitsgerichten
§ 2 Abs. 1 Nr. 3a ArbGG sieht die Zulässigkeit des Rechtswegs zu den Arbeitsgerichten für Ansprüche eines angestellten Geschäftsführers eines Vereins vor. Die gesetzliche Fiktion des § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG kann auch bei einem besonderen Vertreter i.S.d. § 30 BGB zur Anwendung gelangen, so dass dieser nicht als Arbeitnehmer einzustufen ist
Mindestlohn für Einsatz in der umfassenden häuslichen Betreuung
Die Klägerin, eine bulgarische Staatsangehörige, wurde auf Vermittlung einer deutschen Agentur, die mit dem Angebot „24 Stunden Pflege zu Hause“ wirbt, von ihrem in Bulgarien ansässigen Arbeitgeber nach Deutschland entsandt, um eine hilfsbedürftige 96-jährige Dame zu betreuen.
Außerordentliche Änderungskündigung durch Diakonie Deutschland
Obwohl die Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie Deutschland bei ordentlich unkündbaren Mitarbeitern eine außerordentliche Kündigung nur aus in der Person oder in dem Verhalten liegenden Gründen vorsehen, kann eine außerordentliche Kündigung in Extremfällen auch aus betriebsbedingten Gründen zulässig sein.
Zeitlich begrenzte Verringerung der Arbeitszeit nicht an Gründe gebunden
Der Anspruch auf zeitlich begrenzte Verringerung der Arbeitszeit nach § 9a Abs. 1 TzBfG ist nicht an das Vorliegen bestimmter Gründe, wie z.B. Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen, gebunden.
Umfang der Unterrichtung des Betriebsrats bei einer außerordentlichen Kündigung
Die Wahrung der Kündigungserklärungsfrist des § 626 Abs. 2 BGB gehört nicht zu den „Gründen für die Kündigung“ i.S.v. § 102 Abs. 1 Satz 2 BetrVG, über die der Arbeitgeber den Betriebsrat unterrichten muss. Deshalb muss der Arbeitgeber hierzu keine gesonderten Ausführungen machen.
Zulässigkeit der Befristung des Arbeitsverhältnisses
Eine Befristung nach § 41 Satz 3 SGB VI ist auch dann zulässig, wenn die Arbeitsvertragsparteien sich gleichzeitig mit der Vereinbarung über das Hinauszögern der Beendigungszeit des Arbeitsverhältnisses auch auf eine Änderung sonstiger Arbeitsbedingungen geeinigt haben.
Nichtigkeit der Betriebswahl bei besonders groben und offensichtlichem Verstoß gegen Wahlvorschriften
Eine Betriebsratswahl kann nur in ganz besonderen Ausnahmefällen für nichtig erklärt werden. Erforderlich hierfür ist das Vorliegen eines besonders groben und offensichtlich zur Nichtigkeit der Betriebsratswahl führenden Verstoßes.
Anwendung tarif- bzw. einzelvertraglicher Ausschlussfristen auf Urlaubsabgeltungsansprüch
Auf Urlaubsabgeltungsansprüche sind tarif- oder einzelvertragliche Ausschlussfristen auch dann anzuwenden, wenn die betreffenden Urlaubsansprüche urlaubsrechtlich nicht verfallen konnten, da der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zum Beispiel nicht ausreichend aufgeklärt hat.
Prozessbetrug als Grund für eine fristlose Kündigung
Eine fristlose Kündigung ist zulässig, wenn ein wichtiger Grund vorliegt und dem Kündigenden ein Festhalten am Arbeitsverhältnis auch nur für den Lauf der Kündigungsfrist unzumutbar ist.
Falsche Angaben vor Gericht als Kündigungsgrund
Der Arbeitnehmer verletzt massiv eine nebenvertragliche Pflicht aus dem Arbeitsverhältnis, wenn er im Rechtsstreit gegenüber seinem Arbeitgeber bewusst wahrheitswidrig vorträgt, weil er befürchtet, durch wahrheitsgemäße Angaben einen Anspruch nicht durchsetzen zu können.
Verzicht des Arbeitgebers auf ein vertraglich vereinbartes Wettbewerbsverbot
Hat der Arbeitgeber unmissverständlich erklärt, auf ein vertraglich festgelegtes Wettbewerbsverbot zu verzichten, so wird er mit Ablauf eines Jahres nach Zugang der Erklärung bei dem Arbeitnehmer von der Verpflichtung zur Zahlung der Karenzentschädigung frei.
Anspruch eines Arbeitnehmers auf Verteilung reduzierter Arbeitszeit
Nach dem TzBfG hat der Arbeitgeber die Verteilung der verringerten Arbeitszeit entsprechend den Wünschen des Arbeitnehmers festzulegen, soweit betriebliche Gründe nicht entgegenstehen.
Pflicht des Arbeitnehmers zur Teilnahme an einer amtsärztlichen Untersuchung
Das Recht des Arbeitgebers aus § 3 Abs. 5 TV-L, eine amtsärztliche Untersuchung vom Arbeitnehmer zu verlangen, knüpft an keine weiteren Voraussetzungen wie beispielsweise an die Arbeitsfähigkeit des Arbeitnehmers an.
Befristete volle Erwerbsminderung – Verfall des Urlaubs
Die bei der Beklagten beschäftigte Klägerin ist seit ihrer Erkrankung im Verlauf des Jahres 2017 durchgehend arbeitsunfähig. Von ihrem Urlaub für das Jahr 2017 nahm sie 14 Urlaubstage nicht in Anspruch.
Verfall des Urlaubs bei Krankheit
Die bei der Beklagten beschäftigte Klägerin ist seit ihrer Erkrankung im Verlauf des Jahres 2017 durchgehend arbeitsunfähig. Von ihrem Urlaub für das Jahr 2017 nahm sie 14 Urlaubstage nicht in Anspruch.
Vermutung einer Ungleichbehandlung bei Nichteinladung eines schwerbehinderten Bewerbers
Bewerber im Sinne des AGG ist, wer eine Bewerbung beim Arbeitgeber eingereicht hat.
Unwirksame betriebsbedingte Kündigung bei fehlerhafter Massenentlassungsanzeige
Die Massenentlassungsanzeige ist bei der für den Betriebssitz örtlich zuständigen Agentur für Arbeit zu erstatten.
Beweislastverteilung bei krankheitsbedingter Kündigung
Treten während der letzten Jahre jährlich mehrere (Kurz-)Erkrankungen auf, spricht dies für eine entsprechende künftige Entwicklung des Krankheitsbildes, es sei denn, die Krankheiten sind ausgeheilt.
Voraussetzungen eines Teilzeitverlangens
Einem Teilzeitverlangen stehen keine betrieblichen Gründe von ausreichendem Gewicht entgegen, wenn der Arbeitgeber nicht darlegt, dass bei Gewährung der begehrten Teilzeit die Organisation, der Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Betrieb wesentlich beeinträchtigt wird oder unverhältnismäßige Kosten verursacht werden.
Anfechtung des Arbeitsvertrags wegen falscher Angaben im Bewerbungsverfahren
Zwischen der Täuschung und der abgegebenen Willenserklärung muss ein ursächlicher Zusammenhang bestehen.
Provisionszahlung bei entschuldigter Abwesenheit des Arbeitnehmers gemäß Durchschnittsberechnung
Ein Arbeitnehmer kann für den Zeitraum seiner entschuldigten Abwesenheit gegebenenfalls Ansprüche auf Provisionszahlungen nach einer Durchschnittsberechnung geltend machen.
Wirksamkeit von Verschwiegenheitsklauseln gegenüber Arbeitnehmern
Klauseln, mit denen ein Arbeitnehmer nach Beendigung seines Arbeitsverhältnisses hinsichtlich rechtmäßig erlangter Kenntnisse uneingeschränkt und unendlich zur Verschwiegenheit verpflicht wird, benachteiligen diesen mangels Bindung ohne jede zeitliche Beschränkung und ohne inhaltliche Konkretisierung unangemessen.
Fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen Arbeitszeitbetruges
Zwar begründet der Verdacht, ein Arbeitnehmer habe das Werksgelände ohne Betätigung der Stechuhr verlassen und habe dies mit seinem Ausweis zu einem späteren Zeitpunkt durch einen Dritten vornehmen lassen, an sich einen wichtigen Grund zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses.
Kündigung des Arbeitgebers bereits bei beabsichtigter Stilllegung des Betriebs möglich
Sofern ein Arbeitnehmer sich darauf beruft, dass sein Arbeitsverhältnis vor dem Zugang einer aus betriebsbedingten Gründen ausgesprochenen Kündigung aufgrund eines Betriebsübergangs auf einen anderen Arbeitgeber übergegangen ist, kann eine Kündigungsschutzklage nicht damit begründet werden, dass keine Betriebsstilllegung, sondern ein Betriebsübergang vorliegt.
Voraussetzungen einer Verdachtskündigung wegen eines Arbeitszeitbetruges
Der vorsätzliche Verstoß eines Arbeitnehmers gegen seine Verpflichtung, die abgeleistete, vom Arbeitgeber nur schwer zu kontrollierende Arbeitszeit korrekt zu dokumentieren, ist an sich geeignet, einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung darzustellen.
Geschlecht einer Lehrkraft im Sportunterricht keine zulässige berufliche Anforderung
Einem männlichen Sportlehrer kann ein Anspruch auf Zahlung einer Entschädigung wegen einer Benachteiligung wegen seines Geschlechts nach dem AGG zustehen, wenn seine Bewerbung mit der Begründung abgelehnt worden ist, dass eine weibliche Sportlehrkraft für die Mädchen der Oberstufe gesucht wird.
Kein allgemeines Fragerecht nach Vorstrafen und Ermittlungsverfahren
Der Kläger steht bei der Beklagten seit dem 01.08.2018 in einem Ausbildungsverhältnis zur Fachkraft für Lagerlogistik. Im Rahmen seiner Tätigkeit hat der Kläger Zugriff auf verschiedene hochwertige Vermögensgüter der Beklagten.
Gewerkschaft DHV nicht mehr tariffähig
Ist eine Gewerkschaft nicht tariffähig, kann sie mit Arbeitgebern keine Tarifverträge über Arbeitsbedingungen schließen, die unmittelbar und zwingend für tarifgebundene Arbeitnehmer gelten, also nicht für ihre Mitglieder.
Datum des Arbeitszeugnisses folgt Tag der rechtlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Das Zeugnisdatum, mit dem ein qualifiziertes Arbeitsendzeugnis versehen wird, hat regelmäßig den Tag der rechtlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu bezeichnen, nicht dagegen den Tag, an dem das Zeugnis tatsächlich physisch ausgestellt worden ist.
Außerordentliche Kündigung wegen Versendens islamfeindlicher WhatsApp-Nachrichten
Auch im Rahmen eines Altersteilzeitverhältnisses als befristetem Arbeitsverhältnis ist eine außerordentliche Kündigung zulässig.