Um Ihnen ein optimales Erlebnis zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wenn Sie diesen Technologien zustimmen, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn Sie Ihre Zustimmung nicht erteilen oder zurückziehen, können bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigt werden.
Der Zugriff oder die technische Speicherung ist unbedingt für den rechtmäßigen Zweck erforderlich, um die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Abonnenten oder Nutzer ausdrücklich angefordert wurde, oder für den alleinigen Zweck der Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz.
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Voreinstellungen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Nutzer beantragt wurden.
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt.
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Aufforderung, die freiwillige Zustimmung Ihres Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht zu Ihrer Identifizierung verwendet werden.
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.
Erstattung einer Massenentlassungsanzeige
Die nach § 17 Abs. 1 KSchG erforderliche Massenentlassungsanzeige kann erst dann wirksam erstattet werden, wenn der Arbeitgeber im Zeitpunkt ihres Eingangs bei der Agentur für Arbeit bereits zur Kündigung entschlossen ist.
Außerordentliche Kündigung wegen Manipulation der Arbeitszeiterfassung
Der Kläger war bei der Beklagten im Rahmen eines Vollzeitarbeitsverhältnisses beschäftigt. Ab dem 01.12.2014 setzten die Parteien das Arbeitsverhältnis als Altersteilzeitarbeitsverhältnis mit der Hälfte der bisherigen Arbeitszeit fort.
Mitwirkung des Arbeitgebers an einer stufenweisen Wiedereingliederung
Nach § 81 Abs. 4 Satz 1 SGB IX (in der bis zum 31. Dezember 2017 geltenden Fassung) kann der Arbeitgeber verpflichtet sein, an einer stufenweisen Wiedereingliederung eines/einer schwerbehinderten Beschäftigten in das Erwerbsleben dergestalt mitzuwirken, dass er diese(n) entsprechend den Vorgaben eines Wiedereingliederungsplans beschäftigt.
Zusatzurlaub für Wechselschichtarbeit bei Krankengeldbezug
Dem Arbeitnehmer steht für Zeiten, in denen er keine Entgeltfortzahlung zu beanspruchen hat, ein Zusatzurlaub für Wechselschicht nach § 27 Abs. 1 TVöD nicht zu. Voraussetzung des Anspruches auf die Zulage für ständige Wechselschichtarbeit ist grundsätzlich die tatsächliche Erbringung der Arbeitsleistung in allen geforderten Schichten.
Kündigung wegen unleserlicher Unterschrift nicht unwirksam
Die unleserliche Unterschrift einer ansonsten zur Kündigung befugten Person führt nicht zur Unwirksamkeit der Kündigung. Sinn und Zweck des § 174 BGB ist die Information des Erklärungsempfängers über die Bevollmächtigung einer Person, ein Rechtsgeschäft vorzunehmen. Dagegen zielt die Regelung nicht auf die Zuordnung einer Willenserklärung zu einer bestimmten Person.
Versetzung wegen zwischenmenschlicher Konflikte
Es ist Sache des Arbeitgebers zu entscheiden, wie er auf Konfliktlagen reagieren will, und zwar unbeschadet des Streits um ihre Ursachen. Der Arbeitgeber muss nicht zunächst die Ursachen und Verantwortlichkeiten für die entstandenen Konflikte im Einzelnen aufklären. Liegt in Gestalt einer Konfliktlage ein hinreichender Anlass vor und ist eine vom Direktionsrecht umfasste Maßnahme geeignet…
Keine Urlaubsabgeltung bei Ruhen des Arbeitsverhältnisses
Nach § 7 Abs. 4 BUrlG ist der (Ersatz-)Urlaub abzugelten, wenn er wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden kann. Diese Vorschrift erlaubt eine Abgeltung nicht gewährten (Ersatz-)Urlaubs nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Außerordentliche Kündigung wegen Manipulation der Arbeitszeiterfassung
Nach § 626 Abs. 1 BGB kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis aus wichtigem Grund auch ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn Tatsachen vorliegen, die die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses selbst bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unzumutbar machen.
Nichteinladung zum Vorstellungsgespräch aufgrund fachlicher Eignung
Ein Beschäftigter kann bei eine Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot vom Arbeitgeber gemäß § 15 Abs. 2 Satz 1 AGG eine angemessene Entschädigung in Geld verlangen. Unter Beschäftigte sind nach § 6 Abs. 1 Satz 2 AGG hiernach auch Bewerber für ein Beschäftigungsverhältnis zu verstehen.
Geltung einer Vereinbarung zur Zahlung von Nacht- und Sonntagszuschlägen
Treffen die Arbeitsvertragsparteien eine abschließende Vereinbarung zur Zahlung von Nacht- und Sonntagszuschlägen unter Bezugnahme auf die bisher im Betrieb geltende Berechnungsgrundlage für derartige Zuschläge, so bleibt diese unabhängig davon maßgeblich, ob dem Arbeitnehmer alle Einzelheiten der Berechnungsgrundlage im Zeitpunkt des Vertragsschlusses bekannt gewesen sind.
Anspruch auf Korrektur eines Fehlers beim Arbeitszeitkonto
Ist ein Arbeitszeitkonto eingerichtet, hat der Arbeitnehmer einen Anspruch darauf, dass dieses Konto korrekt geführt wird.
Arbeitsverhältnis einer Grafikdesignerin in einer Rundfunkanstalt
Eine Grafikdesignerin, die in einer Rundfunkanstalt Hintergrundbilder, Infografiken und andere Designelemente für Nachrichten- und Informationssendungen erstellt, übt in einem gewissen Umfang eine programmgestaltende Tätigkeit aus.
Bundesurlaubsgesetz kennt keine halben Urlaubstage
Erholungsurlaub ist zusammenhängend zu gewähren. Jedenfalls ein Urlaubswunsch, der auf eine Zerstückelung und Atomisierung des Urlaubs in Kleinstraten gerichtet ist, muss nicht erfüllt werden.
Fristlose Kündigung wegen gefälschter Pflegedokumentation
Die Klägerin war bei der Beklagten seit über 5 Jahren als Altenpflegerin beschäftigt. Sie wurde vom Arbeitgeber mehrfach abgemahnt, unter anderem weil sie eine Patientin nicht richtig versorgt hatte und dies auch nicht richtig dokumentiert worden war.
Sachgrundlose Befristung trotz Vorbeschäftigung
Die Klägerin war in der Zeit vom 22.10.1991 bis zum 30.11.1992 bei der Beklagten als Hilfsbearbeiterin für Kindergeld beschäftigt. Mit Wirkung zum 15.10.2014 stellte die Beklagte die Klägerin als Telefonserviceberaterin im Servicecenter erneut ein.
Einblicksrecht des Betriebsrats in Bruttoentgeltlisten
Die Berechtigung des Betriebsausschusses oder eines nach § 28 BetrVG gebildeten Ausschusses gemäß § 80 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 2 BetrVG, in die Listen über die Bruttolöhne und -gehälter Einblick zu nehmen, ist nicht auf anonymisierte Listen beschränkt.
Anwendbarkeit des Arbeitszeitgesetzes in betreuten Wohngruppen
Voraussetzung für ein Zusammenleben in häuslicher Gemeinschaft nach § 18 Abs. 1 Nr. 3 ArbZG ist ein gemeinsames Wohnen und Wirtschaften auf längere Zeit, dass auf personelle Kontinuität sowie fast permanente Verfügbarkeit des Arbeitnehmers abzielt.
Kürzung des Erholungsurlaubs während Elternzeit europarechtskonform
Der Arbeitgeber den Erholungsurlaub, der dem Arbeitnehmer für das Urlaubsjahr zusteht, für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein Zwölftel kürzen.
Kündigung aufgrund beharrlicher Arbeitsverweigerung
Eine Kündigung ist gerechtfertigt, wenn eine beharrliche Arbeitsverweigerung des betreffenden Arbeitnehmers vorliegt. Diese kann in dem Nichtantritt der Arbeit oder dem Arbeitsabbruch vor Ende des vorgesehenen Arbeitstages liegen.
Mitbestimmung des Betriebsrats bei Ein- oder Umgruppierungen
Arbeitgeber in Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern sind nach § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG verpflichtet, den Betriebsrat vor jeder Ein- bzw. Umgruppierung zu unterrichten und dessen Zustimmung zu beantragen.
Zuschlag für Dauernachtwache in Pflegeheim
Der Arbeitgeber ist, soweit eine tarifvertragliche Ausgleichsregelung nicht besteht, verpflichtet, dem Nachtarbeitnehmer für die während der Nachtzeit geleisteten Arbeitsstunden eine angemessene Anzahl bezahlter freier Tage oder einen angemessenen Zuschlag auf das ihm hierfür zustehende Bruttoarbeitsentgelt zu gewähren.
Kein Verstoß gegen das Transparenzgebot
Der Verwender Allgemeiner Geschäftsbedingungen ist verpflichtet, die Rechte und Pflichten seines Vertragspartners möglichst klar und verständlich darzustellen.
Unterrichtung des Betriebsrats über Arbeitsunfälle von Fremdpersonal
Der Betriebsrat kann vom Arbeitgeber verlangen, über Arbeitsunfälle unterrichtet zu werden, die Beschäftigte eines anderen Unternehmens im Zusammenhang mit der Nutzung der betrieblichen Infrastruktur des Arbeitgebers erleiden.
Verfall von Zahlungsansprüchen einer Nachtwache
Die Ausschlussfrist gem. § 4 der ersten und zweiten Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche (1. und 2. PflegeArbbV) gilt auch dann, wenn die Parteien im Arbeitsvertrag vereinbart haben, dass „Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis spätestens innerhalb eines Monats nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses“ schriftlich geltend gemacht werden müssen.
Keine Sozialplanabfindung bei Kündigung
Kündigt eine Arbeitnehmerin ihr Arbeitsverhältnis nach erfolgter Ankündigung einer Betriebsänderung durch den Arbeitgeber mittels Eigenkündigung, kann sie keinen Anspruch auf Sozialplanabfindung geltend machen, wenn der zusammen mit dem Sozialplan abgeschlossene Interessenausgleich betriebsbedingte Kündigungen ihrer Berufsgruppe ausschließt.
Tarifvertrag über Zeitwertkonten im SWR
Der Ausschluss eines Arbeitnehmers vom Anspruch auf den Einmalbetrag nach einem Gehaltstarifvertrag kann sich aus dem Tarifvertrag über Zeitwertkonten im SWR (TV ZWK) ergeben.
Rückzahlung von Fortbildungskosten – Leistung an Erfüllungsstatt
Es ist unzulässig, die Rückzahlungspflicht für entstandene Fortbildungskosten schlechthin an das Ausscheiden aufgrund einer Eigenkündigung des Arbeitnehmers innerhalb der vereinbarten Bindungsfrist zu knüpfen.
Darlegungslast bei Befristung wegen vorübergehendem Mehrbedarf
Eine wirksame Befristung wegen vorübergehenden Mehrbedarfs setzt die Darlegung voraus, dass die Anzahl der zusätzlichen erforderlichen Arbeitsstunden mit dem Mehrbedarf korreliert.
Kostenerstattungs- und Freistellungsansprüche des Betriebsrats
Eine Spätehenklausel in einer Versorgungsordnung, die den Anspruch auf eine Hinterbliebenenversorgung ausschließt, wenn die Ehe nach der Vollendung des 62. Lebensjahres des versorgungsberechtigten Arbeitnehmers geschlossen wurde, kann diesen nach §§ 1, 3 Abs. 1 Satz 1 AGG unzulässig wegen des Alters benachteiligen.
Spätehenklausel in einer Versorgungsordnung als Benachteiligung
Eine Spätehenklausel in einer Versorgungsordnung, die den Anspruch auf eine Hinterbliebenenversorgung ausschließt, wenn die Ehe nach der Vollendung des 62. Lebensjahres des versorgungsberechtigten Arbeitnehmers geschlossen wurde, kann diesen nach §§ 1, 3 Abs. 1 Satz 1 AGG unzulässig wegen des Alters benachteiligen.