Anhörung des Betriebsrats bei außerordentlichen Kündigung
Anhörung des Betriebsrats bei außerordentlichen Kündigung
Der Arbeitgeber hat dem Betriebsrat im Rahmen seiner Anhörung zu einer beabsichtigten außerordentlichen Kündigung nach § 102 Abs. 1 BetrVG einen zugunsten des zu kündigenden Arbeitnehmers bestehenden Sonderkündigungsschutz mitzuteilen. Will der Arbeitgeber sich darauf berufen, dass er irrtümlich davon ausgegangen sei, dass kein Sonderkündigungsschutz besteht, hat er hierfür die Darlegungs- und Beweislast zu tragen. Der Arbeitgeber hat dem Betriebsrat ebenfalls die tatsächlichen Grundlagen für die Einhaltung der Frist des § 626 Abs. 2 BGB mitzuteilen.
Originalentscheidung auf Wolters Kluwer aufrufen:
LAG Hamm, 24.07.2019, 4 Sa 143/19
Wenn Sie Fragen zur Anhörung des Betriebsrats bei außerordentlichen Kündigung haben, dann nehmen Sie bitte Kontakt mit mir auf.