Abmahnung wegen Beleidigung
Abmahnung wegen Bezeichnung des Chefs als „Lügner“
Die Bezeichnung als „Lügner“ hat einen herabsetzenden Charakter, denn als „Lügner“ werden im allgemeinen Sprachgebrauch abwertend diejenigen bezeichnet, die absichtlich Unwahres sagen, um andere zu täuschen. Die Behauptung der Arbeitnehmerin, dass ihre Äußerung „Sie lügen“ im Scherz erfolgt ist und sie keine Ehrkränkung ihres Vorgesetzten beabsichtigt hat, steht der Berechtigung einer Abmahnung nicht entgegen, da für die Frage, ob eine Abmahnung zu Recht erfolgt ist, nicht auf die subjektive Vorwerfbarkeit des Verhaltens der Arbeitnehmerin im Sinne eines Verschuldens ankommt, sondern allein darauf, ob der Vorwurf objektiv gerechtfertigt ist. Bei der Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten durch den Arbeitnehmer hat der Arbeitgeber als Gläubiger der Arbeitsleistung selbst zu entscheiden, ob er ein Fehlverhalten des Arbeitnehmers missbilligen und ob er deswegen eine mündliche oder schriftliche Abmahnung erteilen will.
Originalentscheidung auf JURION aufrufen:
LAG Rheinland-Pfalz, 12.07.2018, 5 Sa 77/18
Wenn Sie Fragen zur Abmahnung wegen Beleidigung des Chefs als „Lügner“ haben, dann nehmen Sie bitte Kontakt mit mir auf.