Verweisung eines Profisportlers in private Berufsunfähigkeitsversicherung
Verweisung eines Profisportlers in private Berufsunfähigkeitsversicherung
Der Einstellungsbescheid bei einem erkrankten Profisportler, hier des Fußballprofis, durch die Berufsunfähigkeitsversicherung ist rechtswidrig, wenn diese nicht ausreichend begründet ist. Dies ist vorliegend der Fall, da der Versicherer die Besonderheiten des Einzelfalles nicht berücksichtigt hat. Dieser war seit seiner Knieverletzung als Torwarttrainer beschäftigt. Hätte der Versicherer auf seine bereits ausgeübte Tätigkeit mit dem Argument verwiesen, dass diese Tätigkeit mit seiner früher konkret ausgeübten hinsichtlich Einkommen und sozialem Ansehen vergleichbar ist, hätten sich weitergehende Darlegungen jedenfalls zur Tätigkeit und dem damit verbundenen Einkommen erübrigt; dies hat er jedoch versäumt. Unabhängig hiervon war die Leistungseinstellung auch materiell unberechtigt. Gemäß § 7 Nr. 1 S. 2 und Nr. 3 S. 1 BBUZ wäre die Versicherung lediglich zur Einstellung ihrer Leistungen berechtigt gewesen, wenn die Berufsunfähigkeit des Klägers weggefallen oder unter 50 % gesunken wäre. Der Kläger hat demnach Anspruch auf Nachzahlung der bei Klageerhebung rückständigen Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung.
Kurznachricht zu OLG Karlsruhe, 05.12.2024 – 12 U 34/24
Wenn Sie Fragen zum Thema Verweisung eines Profisportlers in private Berufsunfähigkeitsversicherung haben, dann nehmen Sie bitte Kontakt mit mir auf.