Unverschuldete Arbeitsversäumnis
Unverschuldete Arbeitsversäumnis bei einem Arztbesuch möglich
LAG Niedersachsen, 08.02.2018, 7 Sa 256/17
Ein Fall unverschuldeter Arbeitsversäumnis kann auch bei einem Arztbesuch vorliegen, wenn der Arbeitnehmer von einem Arzt zu einer Untersuchung oder Behandlung einbestellt wird und der Arzt auf terminliche Wünsche des Arbeitnehmers keine Rücksicht nehmen will oder kann. Grundsätzlich ist allerdings ein Arztbesuch nicht bereits dann notwendig, wenn der behandelnde Arzt einen Arbeitnehmer während der Arbeitszeit zur Behandlung oder Untersuchung in seine Praxis bestellt. Der Arbeitnehmer muss versuchen, die Arbeitsversäumnis möglichst zu vermeiden. Hält der Arzt außerhalb der Arbeitszeit Sprechstunden ab und sprechen keine medizinischen Gründe für einen sofortigen Arztbesuch, musste der Arbeitnehmer die Möglichkeit der Sprechstunde außerhalb der Arbeitszeit wahrnehmen. Erst wenn der Arzt sich auf diesen Wunsch des Patienten nicht einlässt, kommt es zu einer Pflichtenkollision.
Urteil des LAG Niedersachsen vom 08.02.2018, Az.: 7 Sa 256/17
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LAG Niedersachsen, 08.02.2018, 7 Sa 256/17