Karitatives Unternehmen muss sozialen Dienst am Menschen direkt erbringen
Karitatives Unternehmen muss sozialen Dienst am Menschen direkt erbringen
Kurznachricht zu LAG Niedersachsen, 04.03.2025 – 10 TaBV 56/24
In einem Unternehmen mit mehr als 100 ständig beschäftigten Arbeitnehmern wie hier ist ein Wirtschaftsausschuss zu bilden, da es kein Tendenzunternehmen im Sinne des § 118 Abs. 1 BetrVG ist. Die Bereichsausnahme des § 118 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BetrVG greift nicht, da die Arbeitgeberin nicht unmittelbar und überwiegend karitativen Bestimmungen dient. Ein Unternehmen gilt als karitativ, wenn es ohne Gewinnerzielungsabsicht den sozialen Dienst am körperlich oder seelisch leidenden Menschen direkt erbringt. Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit allein reicht dafür nicht aus.
Wenn Sie Fragen zum Thema: karitatives Unternehmen muss sozialen Dienst am Menschen direkt erbringen haben, dann nehmen Sie bitte Kontakt mit mir auf.