Anforderungen an Berufsunfähigkeits-Versicherung
Anforderungen an Darlegung der bislang ausgeübten Tätigkeit des Versicherten einer Berufsunfähigkeitsversicherung
OLG Frankfurt am Main, 25.01.2018, 3 U 179/15
Zur Darlegung der bislang ausgeübten Tätigkeit reicht es nicht aus, wenn die vom Versicherten wahrgenommenen betrieblichen Tätigkeitsbereiche ihrerseits nur durch Sammelbegriffe umschrieben werden. Soll festgestellt werden, wie sich gesundheitliche Beeinträchtigungen in einer konkreten Berufsausübung auswirken, muss bekannt sein, wie das Arbeitsfeld des Versicherten tatsächlich beschaffen ist, welche Anforderungen im Einzelnen es an ihn stellt. Als Sachvortrag muss vielmehr eine konkrete Arbeitsbeschreibung verlangt werden, mit der die in diesen betrieblichen Bereichen regelmäßig anfallenden Tätigkeiten nach Art, Umfang und Häufigkeit, insbesondere aber auch nach ihren Anforderungen an die (auch körperliche) Leistungsfähigkeit für einen Außenstehenden nachvollziehbar werden.
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Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 25.01.2018, Az.: 3 U 179/15