Verlängerung eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrages
Verlängerung eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrages bei zeitgleich gesondert vereinbarter Vertragsänderung
Werden die Vereinbarung zur Verlängerung der sachgrundlosen Befristung und der Vertrag zur Änderung der Vertragsbedingungen zeitgleich, jedoch in getrennten Vereinbarungen abgeschlossen, liegt kein befristungsschädlicher Neuabschluss eines Arbeitsvertrages vor, wenn die Vereinbarungen dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber bereits vorunterschrieben vorgelegt wurden und der Arbeitnehmer die freie Wahl hat, den einen Vertrag zu unterschreiben und den anderen nicht zu unterschreiben. Eine Einflussnahme auf die Entschlussfreiheit kann dann nur angenommen werden, wenn beide Verträge in einem Zusammenhang stehen, also dergestalt miteinander verknüpft werden, dass der eine nur gemeinsam mit dem anderen Bestand haben soll.
Originalentscheidung auf Wolters Kluwer aufrufen:
LAG Baden-Württemberg, 24.07.2019, 4 Sa 22/19
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