Beweislast in Versicherung bei Unterversicherung des Objektes
Beweislast in Versicherung bei Unterversicherung des Objektes
Dabei geht es genauer gesagt um die Beweislast in Versicherungsverträgen bei Unterversicherung des Objektes.
Will sich ein Versicherer auf eine proportionale Kürzung der Versicherungsleistung nach § 75 VVG berufen, weil das Objekt unterversichert, d.h. ein geringerer Wert für das versicherte Objekt angegeben wurde, als dem Objekt tatsächlich zukommt, muss er das Vorliegen selbstständig beweisen. Dabei wird regelmäßig ein Sachverständigengutachten einzuholen sein, um den tatsächlichen Zeitwert ermitteln zu können, da eine Beschränkung auf die Höhe der in Betracht kommenden Schadensersatzansprüchen (Beratungspflichtverletzungen des Versicherers) auf der Sekundärebene nicht ausreichend ist und eine Zurückweisung an das Gericht rechtfertigt.
Originalentscheidung auf Wolters Kluwer Online aufrufen:
OLG Dresden, 06.12.2022, 4 U 1053/22
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