Versicherungsrechtliche Einordnung eines Schadensereignisses als Betriebsschaden
Versicherungsrechtliche Einordnung eines Schadensereignisses als Betriebsschaden
Ob ein Ereignis, das die wesentlichen Merkmale eines Unfalls aufweist, als Betriebsschaden oder als Unfallschaden anzusehen ist, hängt entscheidend von der konkreten Verwendung des Fahrzeugs ab. Schäden, die durch Ereignisse und Umstände hervorgerufen werden, in denen sich Gefahren verwirklichen, denen das Fahrzeug im Rahmen seiner vorgesehenen konkreten Verwendung üblicherweise ausgesetzt ist, die also nur eine Auswirkung des normalen Betriebsrisikos sind, das in Kauf genommen wird, sind Betriebsschäden. Daher stellt ein schadenverursachendes Überfahren einer Fahrbahnschwelle keinen Unfall im Sinne der AKB 2015, sondern lediglich einen von der Vollkaskoversicherung nicht abgedeckten Betriebsschaden dar, weil sich lediglich ein Risiko auswirkt, dem das Fahrzeug nach seiner Verwendung im gewöhnlichen Fahrbetrieb ausgesetzt ist.
Originalentscheidung auf Wolters Kluwer Online aufrufen:
OLG Stuttgart, 30.07.2020, 7 U 57/20
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