Unwirksamkeit einer Beitragsnapassungsklausel in privater Krankheitskostenversicherung
Unwirksamkeit einer Beitragsnapassungsklausel in privater Krankheitskostenversicherung nach Musterbedingungen für Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung
Eine Beitragsanpassungsklausel in der privaten Krankheitskostenversicherung, die der in § 8b Abs. 2 MB/KK geregelten Beitragszahlung entspricht, ist unwirksam. Der Wortlaut der Klausel lässt nämlich eine Beitragsanpassung nach Ermessen des Versicherers auch bei einer nur vorübergehenden Veränderung der Versicherungsleistungen entgegen der insoweit zwingenden gesetzlichen Regelungen der §§ 12b Abs. 2 Satz 2 VAG a.F., 155 Abs. 3 Satz 2 VAG, 203 Abs. 2 VVG zu. Unberührt von der Unwirksamkeit einer Beitragsanpassungsklausel in der privaten Krankheitskostenversicherung entsprechend § 8b Abs. 2 MB/KK bleibt ihr sprachlich und inhaltlich selbstständiger Teil einer § 8b Abs. 1 MB/KK entsprechenden Beitragsanpassungsklausel. § 203 Abs. 2 VVG, der die Prämien- und Bedingsanpassung regelt, ersetzt in diesem Fall den unwirksamen Klauselteil.
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OLG Schleswig, 13.12.2021, 16 U 94/21
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