Außerordentliche Kündigung wegen Sorgfaltspflichtverletzungen
Außerordentliche Kündigung – Sorgfaltspflichtverletzungen eines Sparkassenmitarbeiters bei Kreditbewilligungen
Fällt die Bewilligung von Immobiliarkrediten in die Kompetenzen des Teamleiters einer Sparkasse, so muss er die von einem Sachbearbeiter vorgenommene Beschlussvorlage zumindest einer Schlüssigkeitsprüfung unterziehen. Ergeben sich dabei Auffälligkeiten, so hat eine nähere Überprüfung zu erfolgen. Ein Teamleiter einer Sparkasse kann gegen die ihm obliegenden Sorgfaltspflichten verstoßen, wenn er Kredite bewilligt, obwohl Auffälligkeiten vorliegen, die ihn zu einer näheren Prüfung veranlassen müssen. Trotz der sich hieraus ergebenden Pflichtverletzungen kann sich im konkreten Einzelfall aus dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ergeben, dass als milderes Mittel eine Abmahnung hätte ausgesprochen werden müssen.
Originalentscheidung auf Wolters Kluwer Online aufrufen:
LAG Düsseldorf, 12.01.2021, 3 Sa 800/20
Wenn Sie Fragen zur außerordentlichen Kündigung wegen Sorgfaltspflichtverletzungen eines Sparkassenmitarbeiters bei Kreditbewilligungen haben, dann nehmen Sie bitte Kontakt mit mir auf.