Unzulässigkeit der Kündigung eines Betriebsratsmitglieds
Unzulässigkeit der Kündigung eines Betriebsratsmitglieds wegen kritischer Berichterstattung in sozialen Medien
Die fristlose Kündigung eines Betriebsratsmitglieds aufgrund einer kritischen Berichterstattung in den sozialen Medien ist unzulässig. Betriebsratsmitgliedern ist eine solche durchaus gestattet und stellt keinen Kündigungsgrund dar. Die Meinungsfreiheit des Betriebsratsmitglieds wird nicht durch das Unternehmerpersönlichkeitsrecht aus Art. 2 GG eingeschränkt.
Originalentscheidung auf Wolters Kluwer Online aufrufen:
LAG Sachsen, 17.03.2023, 4 Sa 78/22
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