Anspruch eines Arbeitnehmers auf Verteilung reduzierter Arbeitszeit
Anspruch eines Arbeitnehmers auf Verteilung reduzierter Arbeitszeit
Nach dem TzBfG hat der Arbeitgeber die Verteilung der verringerten Arbeitszeit entsprechend den Wünschen des Arbeitnehmers festzulegen, soweit betriebliche Gründe nicht entgegenstehen. Ein entgegenstehender betrieblicher Grund liegt insbesondere vor, wenn die Umsetzung des Arbeitszeitverlangens die Organisation, den Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Betrieb wesentlich beeinträchtigt oder unverhältnismäßige Kosten verursacht. Dies ist der Fall, wenn das Arbeitszeitverlangen des Arbeitnehmers ein im Betrieb bestehendes wesentliches Organisationskonzept und die ihm zugrunde liegende Aufgabenstellung wesentlich beeinträchtigt. Insoweit genügt es, wenn der Arbeitgeber rational nachvollziehbare, hinreichend gewichtige Gründe hat, der Verringerung der Arbeitszeit nicht zuzustimmen.
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LAG Rheinland-Pfalz, 12.02.2020, 7 Sa 79/19
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