Nachsorge und Nachuntersuchungen bilden mit der Akutbehandlungen einen Versicherungsfall
Nachsorge und Nachuntersuchungen bilden mit der Akutbehandlungen einen Versicherungsfall
Ist aufgrund einer akuten Padodontosebehandlung eine engmaschige Nachsorge und regelmäßige Nachuntersuchung erforderlich, bilden Akut- und Nachsorgebehandlung einen einheitlichen Versicherungsfall in der privaten Krankenversicherung. Schon die röntgenologische Überwachung führt erfolgt innerhalb dieses einheitlichen Versicherungsfalles. Dieser wird auch nicht dadurch beendet, dass eine Nachsorgebehandlung in medizinisch nicht vertretbarer Weise unterbleibt, sondern höchstens dann, wenn keine kurativen Heilbehandlungen mehr erfolgen, sondern es sich aus Sicht eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers um reine Routine- oder Vorsorgeuntersuchungen handelt.
Originalentscheidung auf Wolters Kluwer Online aufrufen:
OLG Frankfurt am Main, 27.10.2021, 7 U 70/20
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