Wirksamkeit einer Wartezeitkündigung
Keine Beweiserleichterung bei einem Fahrzeugdiebstahl
Es liegt kein Verstoß gegen das Maßregelungsverbot des § 612 a BGB vor, wenn ein Krankenhausträger in der gesetzlichen Wartezeit einer medizinischen Angestellten in der Patientenversorgung kündigt, weil sie sich nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 impfen lassen möchte. Während der Wartezeit besteht vielmehr grundsätzlich eine Kündigungsfreiheit des Arbeitgebers.
Originalentscheidung auf Wolters Kluwer Online aufrufen:
LAG Rheinland-Pfalz, 07.07.2022, 5 Sa 461/21
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