Auswirkungen des Wegfalls der Pflegestufen I bis III durch PSG II
Auswirkungen des Wegfalls der Pflegestufen I bis III durch PSG II auf Leistungsversprechen des Invaliditätsversicherers
Die an Krebs erkrankte, und nach dem Pflegegrad 2 seit dem 01.03.019 eingestufte Versicherungsnehmerin hat einen Anspruch auf die beantragte Pflegerente. Die Versicherungsbedingungen der Beklagten enthalten aufgrund des Wegfalls der Pflegestufen gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 SGB XI a.F. eine planwidrige Regelungslücke. Die Feststellungen des Berufungsgerichts tragen aber dessen Annahme nicht, dass diese Lücke im Versicherungsvertrag durch eine ergänzende Vertragsauslegung dahingehend geschlossen werden kann, dass nunmehr eine Pflegerente bei Einstufung mindestens in den Pflegegrad 2 i.S.v. § 15 Abs. 3 S. 4 Nr. 2 SGB XI zu zahlen ist. Die Überleitungsvorschrift des § 140 Abs. 2 S. 3 Nr. 1a SGB XI greift hier nicht. Das Berufungsgericht hat in seinen Überlegungen darüber hinaus nicht berücksichtigt, inwieweit einer Ausweitung des Leistungsversprechens ggf. eine unzureichende Kalkulation des Tarifs auf Seiten der Beklagten gegenübersteht.
BGH, 30.04.2025 – IV ZR 126/23
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