Leistungsbestimmung nach billigem Ermessen
Leistungsbestimmung nach billigem Ermessen
Wurde dem Arbeitgeber in einer Betriebsvereinbarung ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB bei der Festsetzung eines Faktors zur Berechnung eines Bonus für die Arbeitnehmer gewährt, ist der Betriebsrat im Rahmen seines Durchführungsanspruchs nach § 77 Abs. 1 Satz 1 BetrVG nicht berechtigt, vom Arbeitgeber eine Ausübung der Leistungsbestimmung nach billigem Ermessen zu fordern. § 315 Abs. 1 BGB ist lediglich auf das individualrechtliche Schuldverhältnis der Arbeitsvertragsparteien anzuwenden.
Originalentscheidung auf Wolters Kluwer Online aufrufen:
Beschluss des BAG vom 23.02.2021, Az.: 1 ABR 12/20
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