Initiativrechts des Betriebsrats zur Einführung einer technischen Arbeitszeiterfassung
Keine Klärung hinsichtlich des fraglichen Initiativrechts des Betriebsrats zur Einführung einer technischen Arbeitszeiterfassung
Es existiert aktuell noch keine Klärung des BAG hinsichtlich der streitigen Frage, ob dem Betriebsrat ein Initiativrecht zur Einführung einer technischen Arbeitszeiterfassung zusteht. Die alte Rechtsprechung des BAG ist zur Begründung einer gefestigten höchstrichterliche Rechtsprechung zu dieser Fragestellung nicht geeignet. Demnach ist eine Einigungsstelle zur Regelung der Einführung einer technischen Arbeitszeiterfassung derzeit nicht offensichtlich unzuständig und konsequenterweise nach § 100 Abs. 1 Satz 2 ArbGG einzusetzen.
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LAG Düsseldorf, 24.08.2021, 3 TaBV 29/21
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