Zulässigkeit einer vertraglichen Einheitsregelung
Notwendigkeit eines kollektiven Bezugs für die Zulässigkeit einer vertraglichen Einheitsregelung
Eine vertragliche Einheitsregelung, die durch eine Betriebsvereinbarung verdrängt werden kann, ist lediglich dann zu bejahen, wenn der Arbeitnehmer den kollektive Bezug dieser Regelung erkennen kann. Es genügt nicht, dass der Arbeitgeber in einer Vielzahl von Fällen gleichartige Zusagen macht. Das muss dem Arbeitnehmer auch erkennbar sein. Ein Arbeitnehmer, der keine Kenntnis von dem kollektiven Bezug seines Anspruchs hat, muss auf die Vertragstreue des Arbeitgebers und damit auf seinen Besitzstand vertrauen können.
Originalentscheidung auf Wolters Kluwer Online aufrufen:
LAG Hessen, 25.03.2009, 8/11 Sa 699/08
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