Reiserücktrittskostenversicherung als Schadenversicherung
Reiserücktrittskostenversicherung als Schadenversicherung
Die Reiserücktrittskostenversicherung ist eine Schadenversicherung im Sinne von § 86 Abs. 1 Satz 1 VVG. In der Reiserücktrittskostenversicherung steht die dem Versicherungsnehmer seitens des Versicherers im Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalles zu erbringende Leistung nicht bereits bei Vertragsschluss als fixe Summe fest. Vielmehr orientiert sich die Versicherungsleistung an den dem Versicherungsnehmer vom Reiseveranstalter in Rechnung gestellten Stornokosten. Sie richten sich nach den zum Zeitpunkt der Reisestornierung maßgeblichen Faktoren, nämlich dem individuellen Reisepreis, dem Zeitpunkt der Stornierung, dem Stornierungsumfang etc. Maßgebend hierfür sind die im einzelnen Reisevertrag vereinbarten Regelungen. An diesen dem Versicherungsnehmer entstandenen konkreten Kosten richtet sich die Ersatzleistung des Reiserücktrittsversicherers aus. Sie dient mithin dem Ersatz des dem Versicherungsnehmer im Einzelfall entstandenen Schadens.
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BGH, 21.04.2021, IV ZR 169/20
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