Notwendigkeit der Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses
Notwendigkeit der Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses für eine Nichtanrechnung von Urlaubstagen
Für eine Nichtanrechnung von Urlaubstagen gemäß § 9 BUrlG ist die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses erforderlich. Eine behördliche Isolierungsanordnung aufgrund der Infektion mit SARS-CoV-2 ist nach Sinn und Zweck der Vorschrift zum Nachweis nicht ausreichend, da es in diesem Fall an einer Beurteilung der Arbeitsfähigkeit des Arbeitnehmers mangelt. Eine analoge Anwendung der Vorschrift ist wegen Nichtvorliegens einer planwidrigen Regelungslücke und vergleichbarer Sachverhalte zu verneinen. Eine Infektion mit SARS-CoV-2 hat nicht automatisch eine Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers zur Folge.
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ArbG Bonn, 07.07.2021, 2 Ca 504/21
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