Notwendigkeit der Formulierung eines Arbeitszeugnisses im Fließtext zur Erfüllung des Zeugnisanspruchs
Notwendigkeit der Formulierung eines Arbeitszeugnisses im Fließtext zur Erfüllung des Zeugnisanspruchs
Der Zeugnisanspruch eines Arbeitnehmers nach § 109 GewO kann grundsätzlich nicht durch eine an ein Schulzeugnis angelehnte tabellarische Darstellung der Beurteilung der Leistung und des Verhaltens des Arbeitnehmers erfüllt werden. Vielmehr sind zur Erreichung des Zeugniszwecks individuelle Hervorhebungen und Differenzierungen in der Beurteilung notwendig. Diese lassen sich grundsätzlich nur durch ein im Fließtext formuliertes Arbeitszeugnis in angemessener Weise darstellen.
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BAG, 27.04.2021, 9 AZR 262/20
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