Mitteilung der Einschätzung des Arbeitgebers als Entscheidungsfindung
Bloße Mitteilung der Einschätzung des Arbeitgebers als Ergebnis seiner Entscheidungsfindung gegenüber Personalrat ausreichend bei Wartezeitkündigung aufgrund von Werturteilen
Äußert sich der Arbeitgeber im Vorstellungsgespräch oder bei Arbeitsantritt des Arbeitnehmers dahingehend, dass eine Probezeit nur „pro forma“ vereinbart werde oder sei, lässt sich regelmäßig kein Verzicht des Arbeitgebers auf die erleichterten Kündigungsmöglichkeiten während der Wartezeit des Kündigungsschutzgesetzes herleiten. Sofern der Arbeitgeber eine Wartezeitkündigung auf bloße Werturteile stützt, wie zum Beispiel mangelnde Teamfähigkeit, Leistungsbereitschaft und Fähigkeit zum selbstständigen Arbeiten, ist eine Mitteilung dieser Einschätzung als Ergebnis seiner Entscheidungsfindung an den Personalrat ausreichend.
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LAG Mecklenburg-Vorpommern, 05.10.2021, 5 Sa 22/21
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