Kündigungsberechtigter ist hinsichtlich Einhaltung der Ausschlussfrist bei fristloser Kündigung darlegungs- und beweispflichtig
Kündigungsberechtigter ist hinsichtlich Einhaltung der Ausschlussfrist bei fristloser Kündigung darlegungs- und beweispflichtig
Der Kündigungsberechtigte ist für die Einhaltung der Ausschlussfrist des § 626 Abs. 2 BGB darlegungs- und beweispflichtig. Er muss zur Einhaltung der 2-Wochen-Frist darlegen, dass er diese eingehalten hat. Er muss in diesem Zusammenhang die Umstände schildern, aus denen sich erschließen lässt, wann und wodurch er von den maßgebenden Tatsachen erfahren hat. Eine annähernde Bezifferung eines Anspruchs ist für dessen Geltendmachung entbehrlich, wenn die andere Seite genau darüber Kenntnis hat, was verlangt wird.
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LAG Berlin-Brandenburg, 20.05.2021, 10 Sa 1667/20
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