Kündigung aufgrund angeordneter häuslicher Quarantäne unwirksam
Kündigung eines Arbeitsverhältnisses aufgrund behördlich angeordneter häuslicher Quarantäne unwirksam
Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses aufgrund einer behördlich angeordneten häuslichen Quarantäne des Arbeitnehmers zum Zwecke des Infektionsschutzes im Rahmen der Covid19-Pandemie ist auch außerhalb der Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes grundsätzlich unwirksam. Dies gilt zumindest für den Fall, dass der Arbeitgeber Zweifel an der Quarantäne bei einem verzögerten Eingang der schriftlichen behördlichen Bestätigung hat und er den Arbeitnehmer insofern unter Druck setzt, entweder gegen die behördliche Quarantäne zu verstoßen oder aber seinen Arbeitsplatz zu verlieren.
Originalentscheidung auf Wolters Kluwer Online aufrufen:
ArbG Köln, 15.04.2021, 8 Ca 7334/20
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