Keine überhöhten Anforderungen an die ärztliche Invaliditätsbescheinigung
Keine überhöhten Anforderungen an die ärztliche Invaliditätsbescheinigung
Die fristgerechte ärztliche Feststellung der Invalidität ist eine Anspruchsvoraussetzung im Rahmen von Invaliditätsleistungen einer privaten Unfallversicherung. Die ärztliche Feststellung ist nicht ausreichend, da wie hier die vorgelegten ärztlichen Berichte und Stellungnahmen weder die Dauerhaftigkeit der Beschwerden noch deren Unfallbedingtheit bestätigt haben. Die Berufung des Unfallversicherers auf das Fristversäumnis ist nicht treuwidrig, da der Versicherer den Versicherungsnehmer mehrfach und hinreichend deutlich auf die Fristen und die Notwendigkeit einer ärztlichen Invaliditätsfeststellung hingewiesen hat.
Kurznachricht zu OLG Dresden, 27.02.2025 – 4 U 1213/24
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