Keine Mitbestimmung des Betriebsrats bei Selbstverpflichtung des Arbeitgebers
BAG, 22.08.2017, 1 ABR 52/14
Bringt ein Arbeitgeber im Rahmen einer Selbstverpflichtung zum Ausdruck, dass mobile Arbeitsmittel nicht in der Freizeit zu dienstlichen Zwecken genutzt werden sollen, ist eine solche Erklärung nicht mitbestimmungspflichtig. Hierdurch sind weder die betriebliche Ordnung noch die betriebliche Arbeitszeit berührt.
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BAG, 22.08.2017, 1 ABR 52/14