Grenzen einer Rechtsschutzversicherung
Zeitliche Grenzen einer Rechtsschutzversicherung
KG Berlin, 17.04.2018, 6 U 121/17
Besteht nach den Bedingungen der Rechtsschutzversicherung Rechtsschutz von dem Zeitpunkt an, in dem der Versicherungsnehmer einen Verstoß gegen Rechtspflichten oder Rechtsvorschriften begangen haben soll, kann auf Verstöße aus der Zeit vor Abschluss des Rechtsschutzversicherungsvertrages nur abgestellt werden, wenn sie nach der Lebenserfahrung entweder bereits für sich allein geeignet waren, den Rechtskonflikt auszulösen oder zumindest insoweit Nachwirkung gezeigt haben, als sie den endgültigen Ausbruch der Streitigkeit nach dem Vorliegen eines oder weiterer Verstöße noch adäquat kausal ausgelöst haben. Der Rechtsschutzfall ist für den rechtsschutzversicherten Mieter im Falle einer Räumungsklage des Wohnungsvermieters gegen den Mieter, die darauf gestützt wird, dass der Mieter auch nach der Abmahnung durch fortgesetztes tägliches Blasen des sog. Schofa-Horns den Hausfrieden störe, nicht schon mit dem ersten Blasen des Schofa-Horns seit Beginn des Mietverhältnisses, sondern frühestens mit dem ersten Blasen nach der Abmahnung oder der Abmahnung des Vermieters eingetreten.
Beschluss des KG Berlin vom 17.04.2018, Az.: 6 U 121/17