Entfernung von Abmahnungen
Entfernung von Abmahnungen bei mehreren Einzelverstößen.
Bei vielen Einzelverstößen, die jeweils alleine eine Kündigung nicht rechtfertigen können, summiert sich ohne Abmahnung kein Gesamtverstoß von so erheblichem Ausmaß, dass eine Abmahnung entbehrlich werden könnte. Die Dokumentationsfunktion der Abmahnung hat gerade zum Gegenstand, dem Arbeitnehmer zu signalisieren, dass es so wie bisher nicht weitergehen kann. Kommt aber dieses Signal vom Arbeitgeber nicht, kann dem Arbeitnehmer nicht vorgeworfen werden, er hätte bei dem Pflichtverstoß Nummer 1+X wissen müssen, dass nunmehr auch ohne vorherige Abmahnung arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zur Kündigung drohen.
Urteil des LAG Köln vom 06.09.2018, Az.: 6 Sa 64/18
Originalentscheidung auf JURION aufrufen:
LAG Köln, 06.09.2018, 6 Sa 64/18
Wenn Sie Fragen zur Entfernung von Abmahnungen bei mehreren Einzelverstößen haben, dann nehmen Sie bitte Kontakt mit mir auf.