Ausschluss der Vorschriften über Leistungsfreiheit des Versicherers und Wahlrecht
Ausschluss der Vorschriften über Leistungsfreiheit des Versicherers und Wahlrecht auf Altverträge über eine Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Anwendung der §§ 174, 175 VVG, die die Leistungsfreiheit des Versicherers sowie das Wahlrecht gegenüber Krankenkassen regeln, ist auf vor dem 1.1.2008 abgeschlossenen sog. Altverträgen über eine Berufsunfähigkeitsversicherung ausgeschlossen.
Originalentscheidung auf Wolters Kluwer Online aufrufen:
OLG Dresden, 16.11.2021, 4 U 1168/21
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