Um Ihnen ein optimales Erlebnis zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wenn Sie diesen Technologien zustimmen, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn Sie Ihre Zustimmung nicht erteilen oder zurückziehen, können bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigt werden.
Der Zugriff oder die technische Speicherung ist unbedingt für den rechtmäßigen Zweck erforderlich, um die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Abonnenten oder Nutzer ausdrücklich angefordert wurde, oder für den alleinigen Zweck der Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz.
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Voreinstellungen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Nutzer beantragt wurden.
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt.
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Aufforderung, die freiwillige Zustimmung Ihres Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht zu Ihrer Identifizierung verwendet werden.
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.
Beweislast für erbrachte Arbeitsleistung
Nach Vereinbarung eines verstetigten Entgelts bei konkret definierter regelmäßiger Arbeitszeit trägt im Entgeltprozess der Arbeitgeber die Darlegungs- und Beweislast für seine Behauptung, der Arbeitnehmer habe seine Leistungspflicht nicht erfüllt, denn es ist der Arbeitgeber, der sich mit seinem Vortrag im prozessualen Sinne auf eine rechtsvernichtende Einwendung beruft.
Vorerkrankungsklausel in der Reiserücktrittskostenversicherung
In dem zu entscheidenden Fall buchte der Kläger ein Hotelzimmer auf Capri zum Preis von 2550 €. Kurz darauf begab er sich wegen akuter Rückenbeschwerden zu einem Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie, der ihm einen akuten „Hexenschuss“ diagnostizierte.
Aufbewahren des Fahrzeugscheins im Fahrzeug
Durch das Aufbewahren des Fahrzeugscheins im Fahrzeug wird der Schadensfall regelmäßig weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt.
Haftung des Arbeitgebers
Ein Arbeitgeber kann sich schadensersatzpflichtig gemacht haben, wenn er den ordnungsgemäß nach § 9 TzBfG angezeigten Wunsch des Arbeitnehmers, sein Teilzeitarbeitsverhältnis zu einem Vollzeitarbeitsverhältnis aufzustocken, ignoriert und vereitelt hat, indem er entsprechende freie Arbeitsplätze trotz gleicher Eignung der Klägerin mit anderen Personen besetzt hat.
Wirksamkeit einer Verfallklausel in einem Arbeitsvertrag
Eine in AGB enthaltene Ausschlussfristenklausel, welche die von § 77 Abs. 4 Satz 4 BetrVG und § 4 Abs. 4 Satz 3 TVG geschützten Ansprüche umfasst und deshalb zu weit gefasst ist, ist nicht allein wegen dieses Verstoßes und sich nur daraus ergebender unzureichender Transparenz unwirksam.
Rechtmäßigkeit eines Verbots von lackierten Fingernägeln
Eine Arbeitnehmerin, die als Helferin im sozialen Dienst in einem Altenheim beschäftigt ist, kann verpflichtet sein, eine Dienstanweisung zum Thema „Fingernägel in der Pflege sowie in der Hauswirtschaft“ zu befolgen und mithin aus hygienischen Gründen das Tragen langer Fingernägel, lackierter Fingernägel, künstlicher Fingernägel und von Gelnägeln zu unterlassen.
Berechnung eines brandbedingten Mietausfallschadens
Ein brandbedingter Mietausfallschaden ist nach § 252 BGB abstrakt zu berechnen, da bei einem Kaufmann die Gewinnerzielung dem gewöhnlichen Lauf der Dinge entspricht.
Beschäftigungsanspruchs schwerbehinderter Menschen
Im bestehenden Arbeitsverhältnis können Schwerbehinderte nach § 164 Abs. 4 SGB IX (bis 31.12.2017: § 81 Abs. 4 SGB IX aF) von ihrem Arbeitgeber bis zur Grenze der Zumutbarkeit die Durchführung des Arbeitsverhältnisses entsprechend ihrer gesundheitlichen Situation verlangen.
Freiwillige Eintragungen in Dienstplan
Es entspricht nicht dem Wesen eines Arbeitsvertrages, wenn ein Mitarbeiter frei entscheiden kann, ob und für wann er sich in Dienstpläne einträgt und erst dann zur Leistung des Dienstes verpflichtet ist, wenn er sich eingetragen hat.
Rückforderung von Provisionsvorschüssen
Der Versicherer ist nur dann berechtigt, Provisionsvorschüsse hinsichtlich notleidend gewordener Versicherungsverhältnisse zurückzufordern, wenn er die Versicherungsverhältnisse hinreichend nachbearbeitet hat.
Bindung des Rechtsschutzversicherers hinsichtlich Deckung
Dass eine im Mandatsverhältnis ergangene Entscheidung über die Gebührenforderung den Rechtsschutzversicherer, der Abwehrdeckung zugesagt hat, bindet, beruht auf seinem Leistungsversprechen, den Versicherungsnehmer im Fall eines erfolglosen Abwehrversuchs insbesondere von den Gebühren des eigenen Anwalts freizustellen.
Geltung des Ablösungsprinzips bei mehreren aufeinander folgenden Betriebsvereinbarungen
Wenn mehrere zeitlich aufeinander folgende Betriebsvereinbarungen denselben Gegenstand regeln, so ist das Ablösungsprinzip anzuwenden, nachdem eine neue Betriebsvereinbarung eine ältere regelmäßig auch dann ablöst, wenn die Neuregelung für den Arbeitnehmer ungünstiger ist.
System zur Arbeitszeitmessung
Die spanische Gewerkschaft Federación de Servicios de Comisiones Obreras (CCOO) erhob vor der Audiencia Nacional (Nationaler Gerichtshof, Spanien) eine Klage auf Feststellung der Verpflichtung der Deutsche Bank SAE, ein System zur Erfassung der von deren Mitarbeitern geleisteten täglichen Arbeitszeit einzurichten.
Kürzung von Weihnachtsgeld
Handelt es sich bei einer Sonderzahlung um Arbeitsvergütung für geleistete Arbeit, ist eine Kürzung nach § 4a EFZG nicht möglich.
Berechnung der einem Arbeitnehmer in Elternurlaub zu zahlenden Entschädigungen
RE wurde am 22.11.1999 von Praxair MRC mit einem befristeten Arbeitsvertrag auf Vollzeitbasis als Vertriebsassistentin eingestellt und sodann ab 01.08.2000 unbefristet und in Vollzeit beschäftigt. Sie nahm einen ersten Mutterschaftsurlaub in Anspruch, an den sich ein Erziehungsurlaub von zwei Jahren anschloss.
Wechselmöglichkeit in den Basistarif in der privaten Krankenversicherung
Wird während des Ruhens eines Krankenversicherungsvertrages dem Versicherer der Eintritt der Hilfebedürftigkeit des Versicherungsnehmers angezeigt, kann der Versicherer verpflichtet sein, den Versicherungsnehmer über eine Möglichkeit des Wechsels in den Basistarif der privaten Krankenversicherung zu beraten.
Übernahme des Dienstwagens nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Eine Vertragsergänzung in einem Dienstwagen-Überlassungsvertrag, die den Arbeitnehmer verpflichtet, bei seinem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis das Dienstfahrzeug und die Finanzierung bei einer Bank zu übernehmen, benachteiligt den Arbeitnehmer entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen.
Berechnung eines Mietausfallschadens
Ein brandbedingter Mietausfallschaden ist nach § 252 BGB abstrakt zu berechnen, da bei einem Kaufmann die Gewinnerzielung dem gewöhnlichen Lauf der Dinge entspricht.
Bindung des Rechtsschutzversicherers
Dass eine im Mandatsverhältnis ergangene Entscheidung über die Gebührenforderung den Rechtsschutzversicherer, der Abwehrdeckung zugesagt hat, bindet, beruht auf seinem Leistungsversprechen, den Versicherungsnehmer im Fall eines erfolglosen Abwehrversuchs insbesondere von den Gebühren des eigenen Anwalts freizustellen.
Klagefrist bei Bedingungskontrollklagen
Bei Bedingungskontrollklagen beginnt die dreiwöchige Klagefrist nach §§ 21, 17 S. 1 TzBfG regelmäßig an dem Tag des Bedingungseintritts. Der auflösend bedingte Arbeitsvertrag endet hingegen gemäß §§ 21, 15 Abs. 2 TzBfG frühestens zwei Wochen nach Zugang der schriftlichen Unterrichtung durch den Arbeitgeber hinsichtlich des Bedingungseintritts.
Schichtzeiten von mehr als 10 Stunden
§ 7 Abs. 2 Nr. 4 i.V.m. Abs. 3 Satz 3 ArbZG erlaubt die Verlängerung der werktäglichen Arbeitszeit über zehn Stunden hinaus, wenn zwischen nicht tarifgebundenen Arbeitgebern und Arbeitnehmern eine von den allgemeinen Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes abweichende, für den öffentlichen Dienst geltende tarifliche Bestimmung, die diese Ausnahme vorsieht, vereinbart ist und die Arbeitgeber die Kosten des Betriebs überwiegend mit Zuwendungen im Sinne des Haushaltsrechts decken.
Verjährung des Stammrechts aus der Berufsunfähigkeitsversicherung
Der Gesamtanspruch (das Stammrecht), der dem Versicherungsnehmer einer selbständigen oder als Zusatzversicherung abgeschlossenen Berufsunfähigkeitsversicherung aus einem Versicherungsfall zusteht, unterliegt auch nach der Reform des Versicherungsvertragsrechts 2008 der Verjährung.
Wechselmöglichkeit in Basistarif privater Krankenversicherungen
Gemäß § 6 Abs. 4 VVG besteht eine Beratungspflicht des Versicherers auch nach Vertragsschluss während der Dauer des Versicherungsverhältnisses, soweit für den Versicherer ein Anlass für eine Nachfrage und Beratung des Versicherungsnehmers erkennbar ist.
Entgeltanspruchs eines freigestellten Betriebsratsmitglieds
Nach § 37 Abs. 2 BetrVG ist einem Betriebsratsmitglied während der Zeit der Erbringung erforderlicher Betriebsratstätigkeit das Arbeitsentgelt weiterzuzahlen, das es verdient hätte, wenn es gearbeitet hätte. Zum Arbeitsentgelt gehören hierbei alle Vergütungsbestandteile, nicht dagegen Aufwendungsersatz.
Betriebsrat unzulässig begünstigt
Der Kläger und heutige Betriebsratsvorsitzende war seit dem 01.09.1994 bei der Arbeitgeberin, zunächst als Kfz-Mechaniker mit der Fachrichtung PKW-Instandhaltung beschäftigt. Seit 2006 verfügte er über eine Ausbildungsbefähigung.
Leistungen wegen behaupteter Berufsunfähigkeit
Für eine Klage gegen einen Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit Leistungen wegen behaupteter Berufsunfähigkeit kann der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten zulässig sein, wenn die Voraussetzungen der Zuständigkeitsregelung des § 2 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. b) ArbGG nicht erfüllt sind.
Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte
Die in einer Abmahnung des Arbeitnehmers enthaltenen Angaben stellen personenbezogene Daten im Sinn der DS-GVO dar. Wird das Arbeitsverhältnis nach der Abmahnung beendet, steht dem Arbeitnehmer ein Anspruch auf unverzügliche Entfernung dieser Abmahnung aus seiner Personalakte gemäß § 17 Abs. 1 DS-GVO zu, da die Speicherung der personenbezogenen Daten nicht mehr als notwendig anzusehen ist.
Ausgleich für geleistete Betriebsratsarbeit
Nach § 37 Abs. 3 Satz 1 BetrVG hat ein Betriebsratsmitglied zum Ausgleich für Betriebsratstätigkeit, die aus betriebsbedingten Gründen außerhalb der Arbeitszeit durchzuführen ist, Anspruch auf entsprechende Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts.
Mehrarbeitszuschläge bei Teilzeitarbeit
Wenn ein Anspruch auf Mehrarbeitszuschläge gemäß einer tariflichen Regelung erst dann begründet wird, wenn die für eine Vollzeittätigkeit geltende Stundenzahl überschritten wird, ist ein Verstoß nach § 4 Abs. 1 TzBfG gegeben.
Bildungsurlaub für Yogakurs
Zur Begründung hat das Landesarbeitsgericht ausgeführt, der Kurs erfülle die Voraussetzungen gemäß § 1 Berliner Bildungsurlaubsgesetz. Es reiche aus, dass eine Veranstaltung entweder der politischen Bildung oder der beruflichen Weiterbildung diene.