Urteil zum Berufungsunfähigkeitsanspruch
Der Nachweis einer Krankheit gilt als Voraussetzung der Berufsunfähigkeit
OLG Frankfurt am Main, 21.11.2017, 14 U 13/17
Berufungsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte infolge Krankheit voraussichtlich sechs Monate ununterbrochen zu mindestens 50% außerstande ist oder gewesen ist, seinen Beruf auszuüben. Als Krankheit kommt jeder körperliche oder geistige Zustand in Betracht, der vom normalen Gesundheitszustand so stark und so nachhaltig abweicht, dass er geeignet ist, die berufliche Leistungsfähigkeit oder die berufliche Einsatzmöglichkeit dauerhaft auszuschließen oder zu beeinträchtigen, was auch bei psychischen Reaktionen zutreffen kann. Die Krankheit muss objektiv vorliegen.
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OLG Frankfurt am Main, 21.11.2017, 14 U 13/17