Umfang des Auskunftsanspruchs des Versicherers
Umfang des Auskunftsanspruchs des Versicherers
Der Versicherer kann anlässlich eines Leistungsantrags vom Versicherungsnehmer auch Auskünfte verlangen, mit denen er die Voraussetzungen für eine Gefahrerhöhung oder Obliegenheitsverletzung in Erfahrung bringen will. Ein Anspruch auf Herausgabe sämtlicher über den Versicherungsnehmer geführter Behandlungsunterlagen hat er jedoch nicht. Der Versicherungsnehmer muss dem Versicherer, der sich ein klares Bild von seiner Leistungspflicht machen will, erst auf entsprechende Aufforderung hin weitere Kenntnisse verschaffen und Beweise erbringen. In diesem Rahmen kommt dem Versicherer grundsätzlich ein erheblicher Beurteilungsspielraum zu, welche Angaben er zur Ermittlung des Sachverhalts für erforderlich hält, um seine Entscheidung über die Leistungspflicht auf ausreichender und gesicherter Tatsachengrundlage treffen zu können.
Originalentscheidung auf Wolters Kluwer Online aufrufen:
OLG Dresden, 21.01.2020, 4 U 1656/19
Wenn Sie Fragen zum Umfang des Auskunftsanspruchs des Versicherers haben, dann nehmen Sie bitte Kontakt mit mir auf.