Die Anforderungen an eine wirksame Versetzung
Die Anforderungen an eine wirksame Versetzung
Bei der Prüfung der Wirksamkeit einer Versetzung muss der Inhalt der vertraglichen Regelungen mittels Auslegung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls ermittelt werden. Es muss hierbei festgestellt werden, ob ein bestimmter Tätigkeitsinhalt und Tätigkeitsort vertraglich festgelegt sind und welchen Inhalt ein gegebenenfalls vereinbarter Versetzungsvorbehalt hat. Die Versetzung hat nach billigem Ermessen zu erfolgen. Diese erfordert eine Abwägung der wechselseitigen Interessen, bei welcher alle Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen sind. Der Arbeitgeber hat selbst zu entscheiden, wie er auf Konfliktlagen reagieren will. Er muss hierfür nicht erst die Ursachen und Verantwortlichkeiten für die entstandenen Konflikte im Einzelnen aufklären. Er überschreitet seinen Ermessenspielraum erst dann, wenn er sich bei der Konfliktlösung von offensichtlich sachfremden Erwägungen leiten lässt. Die Verletzung von Anhörungspflichten nach § 4 Abs. 1 Satz 2 TVöD lässt die Wirksamkeit der Versetzung unberührt.
Originalentscheidung auf Wolters Kluwer aufrufen:
LAG Berlin-Brandenburg, 02.10.2019, 20 Sa 264/19
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