Provisionszahlung bei entschuldigter Abwesenheit des Arbeitnehmers gemäß Durchschnittsberechnung
Provisionszahlung bei entschuldigter Abwesenheit des Arbeitnehmers gemäß Durchschnittsberechnung
Ein Arbeitnehmer kann für den Zeitraum seiner entschuldigten Abwesenheit gegebenenfalls Ansprüche auf Provisionszahlungen nach einer Durchschnittsberechnung geltend machen. Hierbei ist nicht ein Jahresdurchschnittsergebnis zugrundezulegen, sondern das von den Parteien vereinbarte Quartalsergebnis.
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LAG Berlin-Brandenburg, 13.03.2020, 2 Sa 2184/19LAG Köln, 02.12.2019, 2 SaGa 20/19
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