Wirksamkeit von Verschwiegenheitsklauseln gegenüber Arbeitnehmern
Wirksamkeit von Verschwiegenheitsklauseln gegenüber Arbeitnehmern
Klauseln, mit denen ein Arbeitnehmer nach Beendigung seines Arbeitsverhältnisses hinsichtlich rechtmäßig erlangter Kenntnisse uneingeschränkt und unendlich zur Verschwiegenheit verpflicht wird, benachteiligen diesen mangels Bindung ohne jede zeitliche Beschränkung und ohne inhaltliche Konkretisierung unangemessen. Diese Klauseln berücksichtigen nicht ausreichend die grundgesetzlich geschützte Rechtsposition des Arbeitnehmers, so dass diese unwirksam sind. Für den Unterlassungsanspruch ist die Rechts- und Tatsachenlage zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung maßgeblich.
Originalentscheidung auf Wolters Kluwer Online aufrufen:
LAG Köln, 02.12.2019, 2 SaGa 20/19
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