Folgen einer Quarantäneanordnung für bewilligten Urlaub
Folgen einer Quarantäneanordnung für bewilligten Urlaub
§ 9 BUrlG, der die Erkrankung während des bewilligten Urlaubs reget, ist nicht analog anzuwenden, wenn ein nicht arbeitsunfähig erkrankter Arbeitnehmer während seines Urlaubs aufgrund einer Quarantäneanordnung des Gesundheitsamtes nach einem Kontakt mit einer mit COVID-19 infizierten Person die Wohnung nicht verlassen darf. Der Urlaubsanspruch eines solchen Arbeitnehmers wird vielmehr im Umfang des vom Arbeitgeber gewährten Urlaubs gewährleistet. Das Urlaubsguthaben des Arbeitnehmers wird hierbei um die entsprechenden Tage gemindert.
Originalentscheidung auf Wolters Kluwer Online aufrufen:
LAG Baden-Württemberg, 16.02.2022, 10 Sa 62/21
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