Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte eines Betriebsratsmitglieds
Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte eines Betriebsratsmitglieds
Will ein Betriebsratsmitglied den Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte im Beschlussverfahren geltend machen, ist die schlüssige Darlegung einer Rechtsgrundlage im betriebsverfassungsrechtlichen Sinne notwendig. Eine bloße Rechtsbehauptung ist für die gewählte Verfahrensart ungenügend (sog. et-et-Fall).
Originalentscheidung auf Wolters Kluwer aufrufen:
LAG Düsseldorf, 08.11.2019, 4 Ta 412/19
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