Entfallene Redlichkeit des Versicherungsnehmers bei Verurteilung
Entfallene Redlichkeit des Versicherungsnehmers bei vorheriger Verurteilung wegen Betruges
Die für den Beweis des äußeren Bildes eines versicherten Diebstahl entscheidende Glaubwürdigkeit des Versicherungsnehmers kann durch Unredlichkeiten in Frage gestellt sein. Diese konkreten Tatsachen müssen feststehen, unstreitig oder bewiesen sein und können auch in keinem Bezug zu dem umstrittenen Versicherungsfall stehen. Ausreichend ist zwar nicht die Tatsache, dass gegen den Versicherungsnehmer ein Strafverfahren stattgefunden hat. Jedoch kann seine Redlichkeit entfallen, wenn er rechtskräftig wegen Betruges in einem vergleichbaren Versicherungsfall verurteilt wurde.
Originalentscheidung auf Wolters Kluwer Online aufrufen:
OLG Dresden, 28.02.2022, 4 U 2654/21
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