Leistungen aus der Wohngebäudeversicherung nach einem Brandschaden
Leistungen aus der Wohngebäudeversicherung nach einem Brandschaden
Die Wohngebäudeversicherung hat das Recht, die Versicherungsleistung zu kürzen, wenn die Versicherungsnehmerin im guten Glauben, den Elektroherd ausgeschaltet zu haben, das Haus verlässt, tatsächlich aber beim Abschalten ein falsches Kochfeld bedient hat. In einem solchen Fall ist eine grobe Fahrlässigkeit zu bejahen, da die Versicherungsnehmerin ihre sog. Nachschaupflicht verletzt hat, indem sie es unterließ, sich zu vergewissern, ob das richtige Kochfeld ausgeschaltet und auch kein anderes in Betrieb ist. Eine solche Nachschaupflicht ist jedenfalls für den Fall anzunehmen, dass der Küchenherd ohne Sicht auf die Bedienelemente und in dem Wissen, dass unmittelbar an die Beendigung des Bedienvorgangs das Haus verlassen wird, betätigt worden ist. Hierbei kann auch unter Berücksichtigung der Grundsätze des „Augenblicksversagens“ nicht zugunsten der Versicherungsnehmerin von einem geringeren Maß an subjektiver Pflichtwidrigkeit ausgegangen werden. Eine besondere Eile oder eine Ablenkung durch eine außergewöhnliche (Not-)Situation ist in dieser Fallkonstellation nicht erkennbar.
Originalentscheidung auf Wolters Kluwer Online aufrufen:
OLG Bremen, 10.05.2022, 1 Ws 30/22
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