Auslegung der Kündigung eines Lebensversicherungsvertrages
Auslegung der Kündigung eines Lebensversicherungsvertrages
Es existiert keinen Erfahrungssatz dahingehend, dass die Kündigung eines Lebensversicherungsvertrages durch den Versicherungsnehmer stets zugleich den Widerruf der Bezugsberechtigung auf den Todesfall beinhaltet. Diese Frage ist vielmehr durch Auslegung der Erklärung im Einzelfall zu entscheiden. Hierbei hat eine Berücksichtigung dahingehend zu erfolgen, dass bei einer Erklärung im Rahmen einer vertraglichen Vereinbarung im Interesse des Vertragspartners, hier des Versicherers, vorrangig auf deren Wortlaut und darauf abzustellen ist, wie die Erklärung aus dessen Sicht zu verstehen ist.
Originalentscheidung auf Wolters Kluwer Online aufrufen:
BGH, 22.03.2023, IV ZR 95/22
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