Anspruch auf Abgeltung von Urlaub bei Langzeiterkrankungen
Anspruch auf Abgeltung von Urlaub bei Langzeiterkrankungen
Die im Rahmen einer mit Art. 7 der Richtlinie 2003/88/EG konformen Auslegung von § 7 BUrlG bei Langzeiterkrankungen geltende 15-monatige Verfallfrist kann ausnahmsweise unabhängig von der Erfüllung der Aufforderungs- und Hinweisobliegenheiten beginnen, sofern der Eintritt der Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers derart früh im Urlaubsjahr erfolgte, dass es dem Arbeitgeber tatsächlich unmöglich war, zuvor seinen Obliegenheiten nachzukommen. Die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Neubestimmung der Tätigkeit des Arbeitnehmers i.S.d. § 241 Abs. 2 BGB hat zur Voraussetzung, dass der Arbeitnehmer die Umsetzung auf einen seinem Leistungsvermögen entsprechenden Arbeitsplatz fordert und den Arbeitgeber darüber informiert hat, wie er sich seine weitere, die aufgetretenen Leistungshindernisse ausräumende Beschäftigung vorstellt.
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BAG, 31.01.2023, 9 AZR 107/20
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