Auch älteren Frauen können Kosten einer künstlichen Befruchtung zu erstatten sein
Auch älteren Frauen (hier 44-Jährige) können Kosten einer künstlichen Befruchtung zu erstatten sein
Für die Beurteilung der medizinischen Notwendigkeit einer In-vitro-Fertilisation (IVF) mit intracytoplasmatischer Spermieninjektion (ICSI) sind deren Erfolgsaussichten grundsätzlich nur am Behandlungsziel der Herbeiführung einer Schwangerschaft zu messen. Das Selbstbestimmungsrecht der Ehegatten umfasst grundsätzlich auch die Entscheidung, sich den Kinderwunsch in fortgeschrittenem Alter unter Inkaufnahme altersspezifischer Risiken zu erfüllen.
Originalentscheidung auf Wolters Kluwer Online aufrufen:
BGH, 04.12.2019, IV ZR 323/18
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