Anspruch auf gesetzlichen Mindestlohn für ausländische Betreuungskräfte
Anspruch auf gesetzlichen Mindestlohn für nach Deutschland in einen Privathaushalt entsandte ausländische Betreuungskräfte
Ausländische Betreuungskräfte, die nach Deutschland in einen Privathaushalt entsandtwurden, habengrundsätzlich sowohl einen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn für die Vollzeittätigkeit als auch für den Bereitschaftsdienst, es sei denn, sie fallen unter den Anwendungsbereich der Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche. Die Mindestentgeltsätze im Sinne des § 2 Nr. 1 AEntG aF umfassen nicht nur die Höhe des gesetzlichen Mindestlohns, sondern auch die entsprechenden Modalitäten, nach denen dieser gezahlt werden muss.
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BAG, 24.06.2021, 5 AZR 505/20
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