Aktuelles und Rechtssprechungen:

aus den Bereichen Arbeitsrecht und Versicherungsrecht

Unverschuldete Arbeitsversäumnis

Ein Fall unverschuldeter Arbeitsversäumnis kann auch bei einem Arztbesuch vorliegen, wenn der Arbeitnehmer von einem Arzt zu einer Untersuchung oder Behandlung einbestellt wird und der Arzt auf terminliche Wünsche des Arbeitnehmers keine Rücksicht nehmen will oder kann.

Kein Schadensersatzanspruch

Da ein rechtswidriger Abbruch des Auswahlverfahrens den grundrechtsgleichen Bewerbungsverfahrensanspruch verletzt, können Bewerber diese Maßnahme gerichtlich überprüfen lassen.

Anschlussarbeitsverhältnis nach der Berufsausbildung

Vereinbaren Ausbilder und Auszubildender vor Abschluss des Berufsausbildungsverhältnisses ein sachgrundlos befristetes Anschlussarbeitsverhältnis, das „nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung“ beginnen soll, so beginnt das Arbeitsverhältnis nach allgemeinen Auslegungsgrundsätzen trotz der Fiktion einer Beendigung des Ausbildungsverhältnisses …

Klausel in Risikolebensversicherung

Eine Klausel in Allgemeinen Versicherungsbedingungen einer Risikolebensversicherung, nach der ein Bezugsberechtigter nach dem Ableben des Versicherungsnehmers als bevollmächtigt zur Entgegennahme von Rücktritts- oder Anfechtungserklärungen gilt, kann nicht so ausgelegt werden, dass im Falle einer Sicherungszession Bezugsberechtigter nur noch der Sicherungszessionar ist.

Beweiserleichterungen bei Raub

Auch für eine Entwendung durch Raub oder räuberische Erpressung gelten die Beweiserleichterungen zum Beweismaß. Dies ist auch gerechtfertigt, weil es für den Raub bzw. die räuberische Erpressung häufig keine Zeugen gibt.

Prüffrist des Kraftfahrzeughaftpflichtversicherers

Bei der Regulierung von Unfallschäden ist dem Kraftfahrzeughaftpflichtversicherer grundsätzlich eine Prüffrist zuzubilligen, vor deren Ablauf Verzug nicht eintritt und auch eine Klage nicht veranlasst ist.

Begünstigung eines Betriebsratsmitglieds

Der Kläger war seit 1983 bei der Beklagten beschäftigt und seit 2006 Vorsitzender des in ihrem Betrieb gebildeten Betriebsrats.

Vergütungspflicht des Arbeitgebers

Um vergütungspflichtige Arbeit handelt es sich bei dem An- und Ablegen einer besonders auffälligen Dienstkleidung. An der Offenlegung der von ihm ausgeübten beruflichen Tätigkeit gegenüber Dritten hat der Arbeitnehmer außerhalb seiner Arbeitszeit kein objektiv feststellbares eigenes Interesse.

Arbeitgeberkritik an Betriebsrat

Aus dem in § 20 Abs. 2 BetrVG normierten Verbot, die Wahl des Betriebsrats durch Zufügung oder Androhung von Nachteilen oder durch Gewährung oder Versprechen von Vorteilen zu beeinflussen, ergibt sich nicht die Verpflichtung des Arbeitgebers, sich jeder kritischen Äußerung über den bestehenden Betriebsrat oder einzelne seiner Mitglieder im Hinblick auf eine zukünftige Wahl zu enthalten.

Laufenden Kündigungsschutzverfahren

Der Empfänger einer Willenserklärung kann sich nicht auf den verspäteten Zugang der Willenserklärung berufen, wenn er die Zugangsverzögerung selbst zu vertreten hat. Er muss sich dann so behandeln lassen, als habe der Erklärende die entsprechenden Fristen gewahrt.

Widerrechtlichkeit einer Kündigungsandrohung

Die Drohung mit einer außerordentlichen Kündigung ist dann widerrechtlich, wenn ein verständiger Arbeitgeber eine solche Kündigung nicht ernsthaft in Erwägung ziehen durfte.

Anforderungen an Berufsunfähigkeits-Versicherung

Zur Darlegung der bislang ausgeübten Tätigkeit reicht es nicht aus, wenn die vom Versicherten wahrgenommenen betrieblichen Tätigkeitsbereiche ihrerseits nur durch Sammelbegriffe umschrieben werden.

Versicherungsschutz einer Lebensversicherung

Nach § 6 Abs. 1 ALB hat der Versicherer bei einer vorsätzlichen Selbsttötung der versicherten Person nur dann zu leisten, wenn seit dem Abschluss des Versicherungsvertrages drei Jahre vergangen sind.

Anforderungen an Versicherungsmaklerhaftung

Ein Schadensersatzanspruch, den der Versicherungsnehmer gegen den Versicherungsmakler nicht wegen einer Pflichtverletzung bei einer Vertragsanbahnung, sondern wegen einer Pflichtverletzung bei der Abwicklung eines Versicherungsfalls geltend macht, hat seine Grundlage nicht in den §§ 60 ff., 63 VVG, sondern in der allgemeinen Vorschrift des § 280 Abs. 1 BGB.

Kündigung wegen Verstoßes gegen ein betriebliches Alkoholverbot

Der Alkoholgenuss während der Arbeit trotz eines Alkoholverbots kann je nach den Umständen des Einzelfalles ein Kündigungsgrund sein. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist jedoch auch bei Verstößen gegen absolute Verbote zu beachten.

Beschlussfassung des Betriebsrats bei unterlassener Ladung von Ersatzmitgliedern unwirksam

Die Ladung aller Betriebsratsmitglieder einschließlich etwaiger Ersatzmitglieder ist eine wesentliche Voraussetzung für das ordnungsgemäße Zustandekommen eines Betriebsratsbeschlusses.

Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf einen Tarifvertrag

Die Wirksamkeit des betreffenden Tarifvertrags ist nicht Voraussetzung für die Wirksamkeit einer arbeitsvertraglichen Inbezugnahme. Vielmehr können Arbeitsvertragsparteien grundsätzlich auch unwirksame Tarifverträge in Bezug nehmen.

Kündigung schwangerer Arbeitnehmerinnen

Das spanische Unternehmen Bankia nahm am 09.01.2013 Konsultationen mit der Arbeitnehmervertretung wegen einer geplanten Massenentlassung auf. Am 08.02.2013 erzielte das Verhandlungsgremium eine Vereinbarung, in der die maßgeblichen Kriterien dafür festgelegt wurden, welchen Arbeitnehmern gekündigt werden sollte und welche in dem Unternehmen weiter beschäftigt würden.

Verlängerung eines Arbeitsverhältnisses

Herr Hubertus John wurde von der Stadt Bremen (Deutschland) als Lehrer angestellt. Kurz vor Erreichen der Regelaltersgrenze beantragte er, über diesen Zeitpunkt hinaus weiterbeschäftigt zu werden.

Urteil zum Berufungsunfähigkeitsanspruch

Berufungsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte infolge Krankheit voraussichtlich sechs Monate ununterbrochen zu mindestens 50% außerstande ist oder gewesen ist, seinen Beruf auszuüben

Schadensersatzanspruch an Versicherungsmaklers

Ein Schadensersatzanspruch, den der Versicherungsnehmer gegen den Versicherungsvermittler nicht wegen einer Pflichtverletzung bei einer Vertragsanbahnung, sondern wegen einer Pflichtverletzung bei der Abwicklung eines Versicherungsfalls geltend macht, hat seine Grundlage nicht in den §§ 60 ff., 63 VVG, sondern in der allgemeinen Vorschrift des § 280 Abs. 1 BGB.

Eintrittspflicht des Gebäudeversicherers für Sturmschäden

Der Gebäudeversicherer ist auch für solche Sturmschäden eintrittspflichtig, die erst einige Tage nach dem versicherten Sturmereignis eintreten, etwa weil ein vom Sturm entwurzelter Baum mit zeitlicher Verzögerung auf ein Gebäude stürzt.

Erklärung eines Versicherungsnehmers

Die Erklärung eines Versicherungsnehmers, mit der er eine „Aussetzung“ der Versicherungsprämie beantragt, stellt kein auf eine Umwandlung in eine prämienfreie Versicherung gerichtetes Freistellungsverlangen dar.

Voraussetzung der Berufsunfähigkeit

Berufungsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte infolge Krankheit voraussichtlich sechs Monate ununterbrochen zu mindestens 50% außerstande ist oder gewesen ist, seinen Beruf auszuüben.

Leistung einer Hausratsversicherung

Eine in der Hausratsversicherung geforderte „Unmittelbarkeit“ von Elementargewalten ist nur dann gegeben, wenn die Elementargewalt die zeitlich letzte Ursache des Sachschadens ist und nicht eine andere Ursache dazwischentritt.

Beachtung des betriebsverfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes

Nach § 75 BetrVG haben die Betriebsparteien darüber zu wachen, dass alle im Betrieb tätigen Personen nach den Grundsätzen von Recht und Billigkeit behandelt werden..

Beteiligung des Personalrats bei Kündigung in der Wartezeit

Bei einer Kündigung in der Wartezeit ist die Substantiierungspflicht des Arbeitgebers bei der Beteiligung des Personalrats nicht an den objektiven Merkmalen der Kündigungsgründe des noch nicht anwendbaren § 1 KSchG, sondern allein an den Umständen zu messen, aus denen der Arbeitgeber subjektiv seinen Kündigungsentschluss herleitet.

Keine Abmahnung vor Kündigung bei Tätlichkeit gegen Arbeitskollegen notwendig

Kommt es zwischen Arbeitskollegen zu Tätlichkeiten, ua mit Würgen des Halses, muss vor einer Kündigung grundsätzlich keine Abmahnung ausgesprochen werden.

Auch unterschiedliche ausgeheilte Erkrankungen können krankheitsbedingte Kündigung rechtfertigen

Einer negativen Prognose steht nicht entgegen, dass die Arbeitsunfähigkeitszeiten auf unterschiedlichen Erkrankungen beruhen. Selbst wenn die Krankheitsursachen verschieden sind, können sie doch auf eine allgemeine Krankheitsanfälligkeit hindeuten, die prognostisch andauert.

Karenzentschädigung – Rücktritt vom nachvertraglichen Wettbewerbsverbot

Der Kläger war bei der Beklagten seit dem 01.02.2014 als „Beauftragter technische Leitung“ zu einem Bruttomonatsverdienst von zuletzt 6.747,20 Euro beschäftigt. Im Arbeitsvertrag der Parteien war für den Fall der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein dreimonatiges Wettbewerbsverbot vereinbart worden.

Erfahrungen & Bewertungen zu Rechtsanwalt Marius Schrömbgens