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Auswertung privater Arbeitnehmer E-Mails
Es stellt eine unverhältnismäßige Kontrollmaßnahme nach § 32 Abs. 1 Satz 1 BDSG a.F. dar, wenn der Arbeitgeber auf einen vagen Hinweis, der Arbeitnehmer hätte sich geschäftsschädigend über den Arbeitgeber geäußert, den privaten E-Mail-Verkehr eines Arbeitnehmers in einem Zeitraum von einem Jahr auswertet.
Leistungsfreiheit bei vorsätzlichen Versicherungsfall
Anlässlich einer „Himmelfahrts-Wanderung“ hatte der Kläger mit seinem Bierglas einem anderen Mann eine Schnittwunde am Kopf zugefügt. Das Strafverfahren gegen den Kläger war gegen Zahlung einer Geldauflage in mittlerer vierstelliger Höhe an den Geschädigten eingestellt worden.
Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung will nicht zahlen
Der Kläger hatte bei der Beklagten eine Lebensversicherung mit eingeschlossener Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung abgeschlossen, aus der er infolge einer durch unfallbedingt erlittene Beeinträchtigungen eingetretenen Berufsunfähigkeit Leistungen erhielt, die die Beklagte gegenüber dem Kläger zunächst schriftlich und zeitlich unbefristet anerkannt hatte.
Verlängerung der Elternzeit
Aus dem Wortlaut und der Systematik des § 16 BEEG ergibt sich nicht, dass innerhalb der ersten drei Lebensjahre eines Kindes nur die erstmalige Inanspruchnahme von Elternzeit zustimmungsfrei sein solle.
Einsichtnahme in E-Mail-Korrespondenz
Der zugangsgesicherte Kommunikationsinhalt in einem E-Mail-Postfach, auf das der Nutzer nur über eine Internetverbindung zugreifen kann, ist als durch Art. 10 Abs. 1 GG geschützt anzusehen.
Krankheitsbedingte Änderungskündigung
Ist es dem Arbeitgeber kraft Direktionsrecht noch möglich, dem Arbeitnehmer im Rahmen seines Restleistungsvermögens andere gleichwertige Aufgaben aus einem Tätigkeitsspektrum zuzuweisen, fehlt es an einer erheblichen Beeinträchtigung betrieblicher Interessen und eine krankheitsbedingte Kündigung wegen Leistungsminderung ist ungerechtfertigt.
Versicherungsverträge in dynamischen Lebensversicherungen
Vermittelt der Versicherungsvertreter dynamische Lebensversicherungen, bei denen sich die Versicherungssumme nach dem Inhalt des Versicherungsvertrags in regelmäßigen Zeitabständen erhöht, wenn der Versicherungsnehmer nicht widerspricht, gegen die Erhöhungen auf die Vermittlungstätigkeit bei Abschluss des Versicherungsvertrags zurück und sind im Zweifel provisionspflichtig.
Verhalten bei außerordentlichen Kündigung
Bei der Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls ist im Rahmen des § 626 BGB auch das eigene Verhalten des Arbeitgebers zu bewerten. Nimmt ein Arbeitgeber einen bestimmten Kündigungssachverhalt nicht zum Anlass, das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung außerordentlich zu kündigen, sondern gewährt er dem Arbeitnehmer eine der ordentlichen Kündigungsfrist entsprechende soziale Auslauffrist in der erklärten Absicht.
Unwirksamkeit einer Verfallklausel
Eine vom Arbeitgeber gestellte arbeitsvertragliche Ausschlussfristenregelung (§ 305 Abs. 1 Satz 1, § 310 Abs. 3 Nr. 2 BGB), die auch den gesetzlichen Mindestlohn erfasst, kann gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB verstoßen. Das ist der Fall, wenn der Arbeitsvertrag nach dem 31.12.2014 geschlossen wurde.
Sachgrundlose Befristung eines Arbeitsvertrags
Der Kläger war vom 19.03.2004 bis zum 30.09.2005 als gewerblicher Mitarbeiter bei der Beklagten tätig. Mit Wirkung zum 19.08.2013 stellte die Beklagte den Kläger erneut sachgrundlos befristet für die Zeit bis zum 28.02.2014 als Facharbeiter ein.
Haftung von Versicherungsmaklern
In dem Fall klagte ein niedersächsischer Postbote gegen seinen Versicherungsmakler auf Schadensersatz, weil das Versicherungsunternehmen vom Berufsunfähigkeitsversicherungsvertrag mit dem Postboten zurückgetreten war.
Wegfall von Beschäftigungsmöglichkeiten
Fallen für mehrere Arbeitnehmer Beschäftigungsmöglichkeiten weg und konkurrieren diese um eine geringere Zahl freier Arbeitsplätze beim Arbeitgeber, so ist grundsätzlich durch eine Sozialauswahl analog § 1 Abs. 3 KSchG zu entscheiden, gegenüber welchem Arbeitnehmer den Arbeitgeber die Weiterbeschäftigungsobliegenheit aus § 1 Abs. 2 S. 2 KSchG trifft.
Grundrechtspositionen von nicht organisierten Beschäftigten
Art. 9 Abs. 3 GG schützt die Anwendung von einmal geschlossenen Tarifverträgen, aber als individuelles Freiheitsrecht auch, Vereinigungen zur Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen fernzubleiben.
Berufen auf tarifliche Kündigungseinschränkung
Das Berufen auf eine tarifliche Kündigungseinschränkung kann grundsätzlich rechtsmissbräuchlich sein.
Berufsunfähigkeit von Versicherten
Im Rahmen einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung kommt eine Verweisung des Versicherten auf eine andere Tätigkeit nach § 2 Abs. 1 der Bedingungen nur dann in Betracht, wenn die andere Tätigkeit der bisherigen Lebensstellung des Versicherungsnehmers entspricht.
Differenzierungsklauseln verfassungsgemäß
Eine unterschiedliche Behandlung gewerkschaftlich organisierter und nicht gewerkschaftlich organisierter Arbeitnehmer in einem Tarifvertrag ist grds. verfassungsgemäß. Hierin liegt in aller Regel keine Verletzung der negativen Koalitionsfreiheit.
Keine fristlose Kündigung
Der Kläger war bei der Beklagten, einem Gartenbauunternehmen langjährig beschäftigt. Der Kläger war seit September 2015 dauerhaft arbeitsunfähig erkrankt. Am15.03.2018 kündigte er das Arbeitsverhältnis fristlos mit sofortiger Wirkung.
Schmiergeldzahlungen an Arbeitnehmer
Nach § 666 BGB ist der Schmiergeldempfänger verpflichtet, seinem Arbeitgeber Rechenschaft abzulegen. Dieser Rechenschaftspflicht steht die Beweislastverteilung im Schadensersatzprozess nicht entgegen. Im Einzelfall kann eine Veröffentlichung einige Tage später erfolgen, da die Entscheidung zunächst amtlich veröffentlicht und entsprechend aufbereitet werden muss.
Rückzahlung gezahlter Versicherungsprämien
Eine in den Verbraucherinformationen enthaltene (falsche) Belehrung ist nicht deshalb unerheblich, weil sich im Policenbegleitschreiben eine zutreffende Frist findet. Ein Policenbegleitschreiben vermag die zeitlich gleichzeitig erteilte falsche Widerrufsbelehrung in den Verbraucherinformationen nicht zu korrigieren.
Entfernung von Abmahnungen
Bei vielen Einzelverstößen, die jeweils alleine eine Kündigung nicht rechtfertigen können, summiert sich ohne Abmahnung kein Gesamtverstoß von so erheblichem Ausmaß, dass eine Abmahnung entbehrlich werden könnte.
Betriebsbedingte Kündigung
Die Stilllegung des gesamten Betriebes oder eines Betriebsteils durch den Arbeitgeber gehört zu den dringenden betrieblichen Erfordernissen im Sinne von § 1 Abs. 2 S. 1 KSchG, die einen Grund zur sozialen Rechtfertigung einer Kündigung abgeben können.
Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats
Unterhält die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber einen Twitter-Account, besteht zumindest aufgrund der Funktionalität „Antwort“ ein Mitbestimmungsrecht des (Gesamt-)Betriebsrats aus § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG.
Benachteiligung schwerbehinderter Beschäftigter
Eine – ausdrücklich – an die Rentenberechtigung aufgrund der Schwerbehinderung anknüpfende Pauschalierung der Sozialplanabfindung benachteiligt schwerbehinderte Beschäftigte unmittelbar. Von einer mittelbaren Benachteiligung schwerbehinderter Beschäftigter ist auszugehen, wenn die Pauschalierung ohne ausdrückliche Erwähnung der Schwerbehinderung an den „frühestmöglichen Renteneintritt“ anknüpft – jedenfalls dann, wenn von dieser Regelung im Betrieb nur oder überwiegend schwerbehinderte Beschäftigte betroffen sind.
Hinausschieben des Beendigungszeitpunkts
Der im Juli 1949 geborene Kläger war bei dem beklagten Land als Lehrer an einer berufsbildenden Schule mit einem Unterrichtsdeputat von 23 Wochenstunden beschäftigt. Nach der arbeitsvertraglich in Bezug genommenen Regelung in § 44 Nr. 4 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) endete das Arbeitsverhältnis wegen Erreichens der Regelaltersgrenze am 31.01.2015. Am 20.01.2015 vereinbarten die Parteien, dass das Arbeitsverhältnis erst mit Ablauf des 31.07.2015 endet.
Recht auf Widerspruch
Ein (späterer) Widerspruch eines Arbeitnehmers gegen einen (Teil-)Betriebsübergang ist ausgeschlossen, wenn der Arbeitnehmer auf sein Widerspruchsrecht verzichtet oder dem Übergang des Arbeitsverhältnisses auf den Erwerber ausdrücklich zugestimmt hat. § 613a Abs. 6 BGB ist dispositives Recht.
Schadensersatz wegen Verlust eines Generalschlüssels
Selbst wenn eine Arbeitnehmerin Kenntnis davon hat, dass der Verlust eines Generalschlüssels einen kostenintensiven Austausch einer kompletten Schließanlage nach sich ziehen kann, handelt sie weder grob Fahrlässigkeit noch mit mittlerer Fahrlässigkeit, wenn sie ihr Auto, in dem sich der Schlüssel befindet, in einem Carport auf ihrem Privatgrundstück, das durch ein elektrisches Schiebetor gesichert ist, parkt und das Auto samt Schlüssel gestohlen wird.
Prämienanpassungen der privaten Krankenversicherung
In dem zugrunde liegenden Rechtsstreit wandte sich der Kläger gegen Beitragserhöhungen für die Kalenderjahre 2012 und 2013, die sein privater Krankenversicherer auf der Grundlage von § 203 Abs. 2 VVG vorgenommen hatte.
Krankheitskostenversicherung muss Wartungskosten erstatten
Einem beinamputierten Krankenversicherten kann gegen seinen privaten Krankenversicherer ein Anspruch auf Erstattung anlässlich der Wartung eines computergesteuerten Kniegelenks seiner Beinprothese entstandener Kosten zustehen.
Vorsätzliches Herbeiführen eines Verkehrsunfalls
Der Kläger war mit dem Pkw seiner Ehefrau, einem älteren hochwertigen Fahrzeug, auf einer Landstraße nach rechts von der Fahrbahn abgekommen und gegen einen Baum geprallt. Kurze Zeit nach dem Unfall wurde das Fahrzeug unrepariert für 12.000,00 € verkauft.
Falsche Angaben bei Berufsunfähigkeitsversicherung
Eine in einem Versicherungsschein enthaltene Widerspruchsbelehrung ist inhaltlich fehlerhaft, wenn sie keinen Hinweis darauf enthält, dass der Widerspruch schriftlich zu erheben ist.