Benachteiligung schwerbehinderter Beschäftigter
Benachteiligung schwerbehinderter Beschäftigter durch Pauschalierung einer Sozialplanabfindung.
Eine – ausdrücklich – an die Rentenberechtigung aufgrund der Schwerbehinderung anknüpfende Pauschalierung der Sozialplanabfindung benachteiligt schwerbehinderte Beschäftigte unmittelbar. Von einer mittelbaren Benachteiligung schwerbehinderter Beschäftigter ist auszugehen, wenn die Pauschalierung ohne ausdrückliche Erwähnung der Schwerbehinderung an den „frühestmöglichen Renteneintritt“ anknüpft – jedenfalls dann, wenn von dieser Regelung im Betrieb nur oder überwiegend schwerbehinderte Beschäftigte betroffen sind. Die durch einen Sozialplan vorgenommene Beschränkung des Abfindungsanspruchs durch die Berücksichtigung des „frühestmöglichen Renteneintritts“ für Schwerbehinderte ist daher unwirksam.
Urteil des LAG Köln vom 13.09.2018, Az.: 6 Sa 150/18
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LAG Köln, 13.09.2018, 6 Sa 150/18
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